Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Informationen zu den Radverkehrszahlen und den Kosten der neuen Querungen am Praunheimer Weg. Zudem wird eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg angeregt, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Haingrabenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Umgestaltung des Praunheimer Weges im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Europäischen Schule20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Entlastung von Alt-Praunheim24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 721.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Haingrabenstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Welche Radverkehrszahlen (Ist und Soll) liegen der Anordnung zugrunde?
- Wie hoch sind die Bau- und Bauunterhaltungskosten und aus welcher Haushaltsposition wird die provisorische Maßnahme finanziert?
- Welche Planung für eine Umgestaltung des Kreisels Am Stockborn/Praunheimer Weg schlägt der Magistrat vor, um für alle Verkehrsmittel inklusive Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewogene, schnelle und sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen?
Kontext
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
Begründung
Das Radfahrbüro hat im September 2021 ohne vorherige Absprache mit dem Ortsbeirat zwei Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer Weg (Höhe Hausnummern 155 und 169) verkehrsrechtlich angeordnet. Begründet wird die Maßnahme mit einer angeblich fehlenden Querungsmöglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer des Einrichtungsradweges auf den jeweiligen Straßenseiten des Praunheimer Weges und einer besseren Anknüpfung des städtischen Radverkehrssystems an die Wege in der Feldgemarkung Richtung Steinbach. Da es je circa 50 Meter entfernt die große signalgesteuerte Kreuzung Am Stockborn/Praunheimer Weg gibt, steht der Zugewinn an Sicherheit und Schnelligkeit nicht im richtigen Verhältnis zu den vermutlichen Kosten der als Provisorium bis zu einer generellen Neugestaltung des Kreisels gedachten Baumaßnahme. Außerdem schaffen die beiden Überwege keine zusätzliche Sicherheit für Radlerinnen und Radler. Konflikte mit dem Autoverkehr sind vorprogrammiert, weil Kfz und Lkw unmittelbar nach der Kreuzung und dem Grünsignal nicht mit einer weiteren Verzögerung der Fahrt so kurz nach dem Losfahren und dem Verlassen des Kreuzungsbereichs rechnen und Fahrradfahrende sich somit den geordneten Überweg 'erkämpfen' müssen. Die Sichtbeziehung für Autos aus Richtung Haingrabenstraße auf den geplanten Rad-Überweg direkt hinter der durch das Mauerwerk der Bebauung schwer einsehbaren Kurve zum Praunheimer Weg ist zudem schlecht, was Radlerinnen und Radler mit Querungswunsch gerade an dieser Stelle gefährdet. Die Überwege unterstellen eine Sicherheit, die es so nicht gibt. Der bisherige Überweg für Radlerinnen und Radler, die signalgesteuerte Kreuzung, ist sicher und aus langjähriger Erfahrung - dem Ortsbeirat liegen keine Beschwerden vor - auch schnell genug, um die Fahrbahnseite zu wechseln. Zu begrüßen ist lediglich der geplante barrierefreie Umbau der Treppe zu der kleinen Grünanlage entlang des Steinbachs.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2022OFOF 89/8Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2022Sie sind hierVV 289Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer WegAnfrage
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1184Querungen für Radfahrerinnen und Radfahrer am Praunheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen