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Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße einen Zebrastreifen einzurichten und den Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich zu sichern. Dies soll die Sicherheit der Grundschüler der Bonifatiusschule und anderer Fußgänger erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Nauheimer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.01.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße ein Fußgängerüberweg - Zebrastreifen - eingerichtet werden könnte. Hierbei wäre gegebenenfalls deutlich zu markieren, wie die Schienen, die selten befahren sind, zu queren sind; 2. der Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich durch Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen gesichert werden könnte, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten, und 3. die Querung nicht auch direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße durch Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf dieser Höhe erfolgen und der Schulwegeplan insoweit angepasst werden könnte.

Begründung

An oben bezeichneter Kreuzung führt der Schulweg zahlreicher Grundschüler der Bonifatiusschule vorbei. Auch liegen eine Horteinrichtung sowie zwei Kindergärten in der Werrastraße (Wendehammer vor dem Von-Bernus-Park), was dazu führt, dass der Weg auch mittags frequentiert ist. Schließlich ist der Westbahnhof ein wichtiger Ort, der von Fußgängen sicher erreicht werden können sollte. Da aufgrund der Straßenbahnschienen die Straße recht breit ist, sollte den Fußgängern die Querung durch entsprechende Markierungen erleichtert werden. Des Weiteren sollte der bestehende Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich gesichert werden, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten. Dies könnte eventuell durch Bodenschwellen oder eine Fahrbahnverengung erfolgen. Schließlich könnte alternativ ein Fußgängerüberweg direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße eingerichtet werden. Dann wäre der Schulwegeplan an dieser Stelle anzupassen, um die Schulwegsicherheit gleichermaßen zu gewährleisten. Im derzeitigen Schulwegeplan ist der Übergang an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße ohne gesicherten Übergang vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Januar 2022OFOF 232/2Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Januar 2022Sie sind hier
    VV 280Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße
    Anfrage
  3. 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1011Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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