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Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung Anglermüll

Vorlagentyp: V
71 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In dieser Anfrage wird der Magistrat gebeten, über die bekannten Missstände beim wilden Angeln und die damit verbundene Müllentsorgung zu berichten. Es wird gefordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation zu verbessern und die Entsorgung des Anglermülls zu gewährleisten, ohne dass Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden müssen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - ob die im Artikel beschriebenen Sachverhalte bekannt sind, und wenn ja, welche Anstrengungen auch in Zusammenarbeit mit den anderen genannten Behörden es bereits gibt, die Missstände zu beseitigen; - wie die Entsorgung des Anglermülls gewährleistet werden kann, ohne dass Bürgerinnen und Bürger zur Selbsthilfe greifen müssen.

Kontext

Das Höchster Kreisblatt berichtet in einem Artikel vom 06.10.2021 über unhaltbare Zustände an von Anglern genutzten Orten am Mainufer am Beispiel der Griesheimer Staustufe (mit zusätzlichem Verweis auf die Wörthspitze). "Schwarze Schafe" lassen Müll und Teile ihrer Ausrüstung wie Angelleinen, die sich beim Auswerfen in Bäume und Büsche verfangen haben, liegen und gefährden damit Wasser-, aber auch Singvögel. Diese Verstöße werden lt. Bericht der Zeitung hauptsächlich von unorganisierten Anglern verursacht, die ohne Prüfung und Angelschein zudem auch Umweltstandards und Schonzeiten missachten. Kontrollen der Angelnden und eine ausreichende Entsorgung des liegengebliebenen Mülls sind wohl wegen der unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Wasserschutzpolizei und des Grünflächenamtes nicht gewährleistet.

Begründung

Die geschilderten Sachverhalte sind nicht hinnehmbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Oktober 2021OFOF 212/6Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Oktober 2021Sie sind hier
    VV 192Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung Anglermüll
    Anfrage
  3. 4. Februar 2022STST 319Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
  4. 8. August 2022STST 1785Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
  5. 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 506Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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