Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung Anglermüll
Zusammenfassung
In dieser Anfrage wird der Magistrat gebeten, über die bekannten Missstände beim wilden Angeln und die damit verbundene Müllentsorgung zu berichten. Es wird gefordert, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation zu verbessern und die Entsorgung des Anglermülls zu gewährleisten, ohne dass Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden müssen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: - ob die im Artikel beschriebenen Sachverhalte bekannt sind, und wenn ja, welche Anstrengungen auch in Zusammenarbeit mit den anderen genannten Behörden es bereits gibt, die Missstände zu beseitigen; - wie die Entsorgung des Anglermülls gewährleistet werden kann, ohne dass Bürgerinnen und Bürger zur Selbsthilfe greifen müssen.
Kontext
Das Höchster Kreisblatt berichtet in einem Artikel vom 06.10.2021 über unhaltbare Zustände an von Anglern genutzten Orten am Mainufer am Beispiel der Griesheimer Staustufe (mit zusätzlichem Verweis auf die Wörthspitze). "Schwarze Schafe" lassen Müll und Teile ihrer Ausrüstung wie Angelleinen, die sich beim Auswerfen in Bäume und Büsche verfangen haben, liegen und gefährden damit Wasser-, aber auch Singvögel. Diese Verstöße werden lt. Bericht der Zeitung hauptsächlich von unorganisierten Anglern verursacht, die ohne Prüfung und Angelschein zudem auch Umweltstandards und Schonzeiten missachten. Kontrollen der Angelnden und eine ausreichende Entsorgung des liegengebliebenen Mülls sind wohl wegen der unterschiedlichen Kompetenzen im Bereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der Wasserschutzpolizei und des Grünflächenamtes nicht gewährleistet.
Begründung
Die geschilderten Sachverhalte sind nicht hinnehmbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 212/6Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021Sie sind hierVV 192Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllAnfrage
- 4. Februar 2022STST 319Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 8. August 2022STST 1785Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 506Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen