Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung Anglermüll
Zusammenfassung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zur Unterbindung des wilden Angelns und zur Entsorgung von Anglermüll erklärt, dass die Gespräche zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind. Es wird angestrebt, eine Lösung zu finden, um die Situation zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat konnte seine diesbezüglichen Gespräche leider noch nicht abschließen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 212/6Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021VV 192Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllAnfrage
- 4. Februar 2022STST 319Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 8. August 2022Sie sind hierSTST 1785Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 506Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab