Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung Anglermüll
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Unterbindung des wilden Angelns und der Entsorgung von Anglermüll in Griesheim. Es wurden 82 Fischereikontrollen durchgeführt, wobei keine Vermüllung festgestellt wurde. Die Stadtpolizei plant, die Kontrollen fortzusetzen und die Sauberkeit der öffentlichen Flächen zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Stadtpolizei hat im Jahr 2022 bisher 82 Fischereikontrollen an unterschiedlichen Gewässern im Stadtgebiet vorgenommen. In zwei Fällen konnte Fischwilderei festgestellt werden; eine davon wurde an der Wörthspitze begangen. Eine Vermüllung sowie Reste von Angelschnüren oder auch -haken konnten bei allen Fischereikontrollen nicht festgestellt werden.
Der Stadtpolizei ist bekannt, dass sich immer wieder Obdachlose zum Lagern an der Wörtspitze niederlassen. Sie bindet deshalb diesen Bereich in die Streifengänge mit ein. Im Mai wurde ein Obdachloser beim Lagern angetroffen und mit einem Platzverweis und einer Ordnungswidrigkeitsanzeige belegt.
Die Stadtpolizei wird weitere Kontrollen lageorientiert durchführen.
Auch in 2022 waren Flächen, die sich in unmittelbarer Zuständigkeit des Grünflächenamtes befinden, von einer Verschmutzung durch Hinterlassenschaften unvernünftiger Anglerinnen und Angler nicht betroffen. Unabhängig davon werden die öffentlichen Grünflächen im Umfeld der Staustufe Griesheim sowie an der Wörthspitze aktuell zweimal wöchentlich gesäubert. Dies erscheint aufgrund der derzeitigen Frequentierung der Flächen sowie der aktuellen Witterung ausreichend.
Bei Feststellungen auf dem Gelände der Wasser- und Schifffahrtsdirektion wird die dortige Dienststelle zeitnah informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 212/6Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021VV 192Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllAnfrage
- 4. Februar 2022STST 319Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 8. August 2022STST 1785Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
- 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 506Griesheim: Unterbindung Wildes Angeln - Entsorgung AnglermüllStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab