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Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg

Vorlagentyp: V
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Planungsvarianten für den Ausbau der Radwege in Nebenstraßen, insbesondere am Grüneburgweg, möglich sind. Dies soll zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur beitragen und die Akzeptanz bei den Anliegern erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Feldbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Begründung

Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen, ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, unter anderem zur Vorlage M 47, als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufende Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet, zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg/die Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Feldbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergerstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig, um Akzeptanz im Dialog mit den Anliegerinnen bzw. Anliegern zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschluss zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist, wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2021Sie sind hier
    VV 1900Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg
    Anfrage
  2. 18. Januar 2021OFOF 1297/2Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 600Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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