Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Planungsvarianten für den Ausbau der Radwege in Nebenstraßen, insbesondere am Grüneburgweg, möglich sind. Dies soll zur Schaffung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur beitragen und die Akzeptanz bei den Anliegern erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Feldbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Zusätzliche Fahrradabstellplätze in der Feldbergstraße vor den Häusern 15 und 1721.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ungenutzte Sperrung von Parkplätzen Unterlindau/Ecke Eppsteiner Straße (ehemaliger Laden Florastyle)23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel24.11.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Neues zu Feldbergstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Begründung
Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen, ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, unter anderem zur Vorlage M 47, als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufende Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet, zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg/die Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Feldbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergerstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig, um Akzeptanz im Dialog mit den Anliegerinnen bzw. Anliegern zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschluss zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist, wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2021Sie sind hierVV 1900Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegAnfrage
- 18. Januar 2021OFOF 1297/2Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 600Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen