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Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg

Vorlagentyp: OFCDUSPD
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat prüft, ob geeignete Parallel- oder Seitenstraßen in die Planungsvarianten für fahrradfreundliche Nebenstraßen einbezogen werden können. Dies soll die Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen fördern und deren Anregungen berücksichtigen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Feldbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist.

Begründung

Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Januar 2021VV 1900Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegAnfrage
  2. 18. Januar 2021Sie sind hier
    OFOF 1297/2Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 600Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum GrüneburgwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 46 · 18.01.2021
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
4 CDUSPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
1 CDUFDP
zu 2 / Ziffer 1)
Enthaltung:
Linke
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFFPiraten
Ablehnung:
Grüne1 Linke
Enthaltung:
1 Linke
zu 2 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUSPDFDPPiraten
Ablehnung:
Grüne1 LinkeBFF
Enthaltung:
1 Linke
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPD1 GrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
1 Grüne
Enthaltung:
2 GrüneLinke
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme

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