Fahrradstraßen im Ortsbezirk 11
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Straßen in Fechenheim, Riederwald und Seckbach zur Umwandlung in Fahrradstraßen zu prüfen. Dies soll den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver gestalten und einen Beitrag zur Verkehrswende leisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Das Konzept der Fahrradstraße etabliert sich zunehmend in Städten als Mittel, den Fahrradverkehr sicherer, zügiger und attraktiver zu gestalten. Es liefert einen wertvollen Beitrag zum Ausgleich verschiedener Mobilitätsinteressen und zur dringend notwendigen Verkehrswende. Die neuen Fahrradstraßen sind dabei auffällig gestaltet, um die Sicherheit zu gewährleisten und die Orientierung zu erleichtern. Weitere Maßnahmen sehen vor, Kreuzungen und Knotenpunkte fahrradfreundlich umzugestalten. In den Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang, Radfahrer dürfen nebeneinanderfahren, und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle. Der Kfz-Verkehr für Anlieger wird nicht ausgeschlossen, muss sich aber dem Fahrrad unterordnen und darf diesen nur überholen, wenn der Mindestsicherheitsabstand von 1,50 Metern gewahrt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2020OFOF 796/11Fahrradstraßen im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2020Sie sind hierVV 1868Fahrradstraßen im Ortsbezirk 11Anfrage
- 26. März 2021STST 706Fahrradstraßen im Ortsbezirk 11Stellungnahme
- 15. Mai 2021OFOF 36/11Radverkehrskonzept für den Frankfurter Osten priorisierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2021OMOM 497Radverkehrskonzept für den Frankfurter Osten priorisierenDirektanregung
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 2144Radverkehrskonzept für den Frankfurter Osten priorisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen