Geräusch- und Geruchsemissionen durch eine Reinigung im Wohngebiet
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.05.2011, V 17 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.04.2011
Betreff: Geräusch- und Geruchsemissionen durch eine Reinigung im Wohngebiet An der Eschersheimer Landstraße 315, Ecke Malßstraße, wurde vor etwas mehr als einem Jahr in einem ehemaligen Bettengeschäft eine Reinigung mit angeschlossenem Reinigungsbetrieb eröffnet. Seitdem beschweren sich die Anwohner des angrenzenden Dichterviertels unter anderem über eine zunehmende Geruchsbelästigung und störende Geräusche der riesigen Abgasrohre der Reinigung. Die Bürger haben sich schon mehrmals an das zuständige Umweltamt gewandt, aber noch keine Antwort bekommen. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat, 1. auf welcher Rechtsgrundlage ein emittierender Reinigungsbetrieb in einem Wohngebiet genehmigt werden konnte, obwohl dies seit Jahren nicht mehr zulässig ist; 2. was die Verwaltung bis dato unternommen hat, um die von den Bürgern genannten Missstände abzustellen; 3. ob dem Magistrat bewusst ist, dass regelmäßig Gefahrguttransporter auf der Eschersheimer Landstraße Gasflaschen für die Reinigung entladen, da keine Lkw-Vorfahrt existiert; 4. welche Belastungen von dem Betreiber des Gewerbebetriebes angemeldet worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2011OFOF 20/9Geräusch- und Geruchsemissionen durch Reinigung im WohngebietOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Mai 2011Sie sind hierVV 17Geräusch- und Geruchsemissionen durch eine Reinigung im WohngebietAnfrage
- 18. Juli 2011Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 828Geräusch- und Geruchsemissionen durch eine Reinigung im WohngebietStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen