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Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd

Vorlagentyp: V
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft zu verschiedenen Fragen bezüglich des Industrieparks AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd gebeten. Die Anwohner befürchten aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung um ihre Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Störfallbetriebe.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wie viele der dort ansässigen Betriebe auf dem Allessa-Industriegelände unter die Störfallverordnung fallen?
  2. Ob dort weitere Betriebsansiedlungen geplant sind, die unter die Störfallverordnung fallen werden?
  3. In welchem Umfang die Überwachung dieser Betriebe (Produktion, aber auch An- und Abfahrt von Gefahrguttransporten) durch die Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, sichergestellt wird?
  4. Wieso Chemie- und Recyclinganlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand zur Wohnbevölkerung notwendig machen, nicht im viel größeren Industriepark Höchst konsequent angesiedelt werden?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen:

Begründung

Nach Auskunft der Allessa GmbH ist es geplant, dass die Veolia GmbH sich in dem Industriepark in Fechenheim-Süd ansiedeln wird. Dieser Unternehmenszweig der Entsorgungsindustrie fällt möglicherweise unter die der Störfallverordnung zugeordneten Betriebe. Da sich das Allessa-Industriegebiet inmitten eines Stadtteils befindet, mit direkter Angrenzung zur Wohnbebauung (zum Teil weniger als 10 Meter Abstand zwischen Wohnen und Industrie), fürchten viele Anwohner um ihre Sicherheit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2020OFOF 722/11Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Juni 2020Sie sind hier
    VV 1689Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
    Anfrage
  3. 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1798Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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