Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu verschiedenen Fragen bezüglich des Industrieparks AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd gebeten. Die Anwohner befürchten aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung um ihre Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf mögliche Störfallbetriebe.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
- Wie viele der dort ansässigen Betriebe auf dem Allessa-Industriegelände unter die Störfallverordnung fallen?
- Ob dort weitere Betriebsansiedlungen geplant sind, die unter die Störfallverordnung fallen werden?
- In welchem Umfang die Überwachung dieser Betriebe (Produktion, aber auch An- und Abfahrt von Gefahrguttransporten) durch die Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, sichergestellt wird?
- Wieso Chemie- und Recyclinganlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand zur Wohnbevölkerung notwendig machen, nicht im viel größeren Industriepark Höchst konsequent angesiedelt werden?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen:
Begründung
Nach Auskunft der Allessa GmbH ist es geplant, dass die Veolia GmbH sich in dem Industriepark in Fechenheim-Süd ansiedeln wird. Dieser Unternehmenszweig der Entsorgungsindustrie fällt möglicherweise unter die der Störfallverordnung zugeordneten Betriebe. Da sich das Allessa-Industriegebiet inmitten eines Stadtteils befindet, mit direkter Angrenzung zur Wohnbebauung (zum Teil weniger als 10 Meter Abstand zwischen Wohnen und Industrie), fürchten viele Anwohner um ihre Sicherheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 722/11Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2020Sie sind hierVV 1689Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdAnfrage
- 5. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1798Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen