Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Industriepark Allessa in Fechenheim-Süd und beschreibt die bestehenden Betriebsbereiche sowie die Überwachungspflichten gemäß der Störfallverordnung. Zudem wird die Vereinbarung zur Umsetzung der SEVESO-III-Richtlinie erwähnt, die Planungssicherheit für zukünftige Ansiedlungen schaffen soll.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Im Industriepark Fechenheim gibt es drei Betriebsbereiche der oberen Klasse, gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung), mit insgesamt 10 sicherheitsrelevanten Teilen eines Betriebsbereiches (SRB).
Zu 2: Dem Magistrat sind über das Investitionsvorhaben des Entsorgungsunternehmens Veolia GmbH hinaus derzeit keine geplanten unter die Störfallverordnung fallenden Betriebsansiedlungen bekannt.
Zu 3: Betriebsbereiche, die unter die Störfallverordnung fallen, müssen durch die zuständigen Behörden entsprechend § 16 "Überwachungssystem" und § 17 "Überwachungsplan und Überwachungsprogramm" der Störfallverordnung überwacht werden. Die Überwachung schließt Vor-Ort-Besichtigungen (Inspektion) der Betriebsbereiche in regelmäßigen Abständen durch die Überwachungsbehörde mit ein. Hierbei überprüft die Überwachungsbehörde die technischen, organisatorischen und managementspezifischen Maßnahmen, die ein Betreiber getroffen hat, um Störfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Die Überwachungsintervalle werden durch die Überwachungsbehörde festgelegt. Nähere Informationen können durch das Regierungspräsidium Abteilung IV/F "Arbeitsschutz und Umwelt" als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde mitgeteilt werden.
Zu 4: Der Industriepark Allessa besitzt spezifische Qualitäten vorhandener Flächenpotenziale und trägt zur Vielfalt des Wirtschaftsstandorts Frankfurt am Main bei. Die Potenziale des Industrieparks sollen genutzt werden. Im März 2018 schlossen daher die Stadt Frankfurt am Main, Standortbetreiber der Frankfurter Industrieparks und Standortgesellschaften eine Vereinbarung zur Umsetzung der SEVESO-III-Richtlinie. Die Vereinbarung soll auch in Fechenheim eine beiderseitige Planungssicherheit für betriebliche und städtebauliche Entwicklungsvorhaben, eine gegenseitige Akzeptanz, eine zukünftige Ansiedlung von Betrieben in den Industrieparks und deren Entwicklung unterstützen. Die Vereinbarung definiert einen Mindestabstand von 500 Metern, der zwischen den Industrieparks und neuen Schutzobjekten gewahrt werden soll. Die für eine Ansiedlung von Betrieben mit Störfallrisiken erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt, welches auch für die Überwachung der Anlagensicherheit zuständig ist. Bei Unterschreitung der störfallspezifischen Mindestabstände, etwa durch schutzbedürftige Nutzungen im Bestand, ist ein Einzelnachweis der planungsrechtlichen Zulässigkeit / Verträglichkeit erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 722/11Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2020VV 1689Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdAnfrage
- 5. Oktober 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1798Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab