Hinterhofbebauung in der Gaußstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert Informationen zur geplanten Hinterhofbebauung in der Gaußstraße 12, um die Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner und die Einhaltung von Bebauungsplänen zu klären. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und die vorhandene Bebauung respektiert wird.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bäckerweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- E-Ladesäule Bäckerweg21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nagetiere an der Konstablerwache mit nachhaltigen Maßnahmen verhindern18.03.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bäckerweg per E-MailFragen an den Magistrat
- Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan? Kann er dem Ortsbeirat vorgestellt werden?
- Welche Bauhöhe ist geplant? Oder wird hier kleinteilig gebaut?
- Ist daran gedacht, das Grundstück, auf dem es zurzeit praktisch kein Grün gibt, in geeigneter Weise zu bepflanzen?
- Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet- oder Eigentumswohnungen? Wie viele der Wohnungen sind nach dem ersten oder dem zweiten Förderweg geplant?
- Inwiefern lässt sich der Bau mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren?
Kontext
Auf dem Grundstück Gaußstraße 12 steht der Abriss der bestehenden Bebauung und ein Neubau an. Zurzeit befinden sich zwei kleinere zweistöckige Häuser mit Schrägdach und etliche Parkplätze dort. Die umliegenden Höfe sind begrünt. Nach den Erfahrungen mit einem Neubau in einem Hinterhof im Bäckerweg, wo ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage errichtet wurde, das durch seine Dimensionen einen Teil der bestehenden Häuser einengt, muss es bei der sog. Nachverdichtung immer auch darum gehen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten.
Begründung
Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei jedem Bauprojekt sollte es jedoch darauf ankommen, die vorhandene Bebauung zu beachten und dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für den Durchschnittsverdiener gerecht zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2020OFOF 822/3Hinterhofbebauung in der GaußstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2020Sie sind hierVV 1592Hinterhofbebauung in der GaußstraßeAnfrage
- 20. Juli 2020STST 1303Hinterhofbebauung in der GaußstraßeStellungnahme
- 6. Juli 2021OFOF 81/3Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in GaußstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Juli 2021VV 120Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in GaußstraßeAnfrage
- 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1931Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in GaußstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0