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Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
88 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Eklatanten Verstöße bei der Nachverdichtung in der Gaußstraße reagiert und die Genehmigung des Bauvorhabens erteilt, jedoch nicht für die Baustelleneinrichtung. Es wird davon ausgegangen, dass das Gebäude erhalten und saniert werden kann, während die Entschädigungsfragen zivilrechtlich geklärt werden müssen.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1.: Der Magistrat genehmigt lediglich das Bauvorhaben, nicht jedoch die Baustelleneinrichtung und den Bauablauf. Offensichtlich ist es hier zu Beeinträchtigungen in Bezug auf die Standsicherheit des Nachbarhinterhauses Merianstraße 35h gekommen. Daraufhin hat die Bauherrschaft direkt Kontakt mit den Nachbarn aufgenommen und die Räumung des Hauses bewirkt. Der Magistrat wurde darüber erst im Nachhinein informiert. Warnungen waren dem Magistrat nicht bekannt. Die Betroffenen hatten die Gelegenheit, ihre Nutzungseinheiten zu räumen und haben dies auch getan. Eine Notunterbringung der Betroffenen über städtische Stellen wurde nicht erforderlich. Die Frage der Entschädigung ist auf zivilrechtlichem Weg zu klären. Dies ist nicht Aufgabe des Magistrats bzw. der städtischen Ämter. Zu Ziffer 2.: Der Magistrat geht davon aus, dass das Gebäude erhalten und saniert werden kann und soll. Derzeit erfolgen statische Sicherungsarbeiten sowie weitere Begutachtungen und Begehungen zur Schadensaufnahme und zur Erstellung eines Sanierungsplanes. Der weitere Bauablauf der Neubaumaßnahmen wird derzeit durch diese Arbeiten unterbrochen. Zu Ziffer 3.: In die Unterbringung war der Magistrat nicht eingebunden. Diese wurde zwischen der Bauherrschaft und den Nachbarn selbst geregelt. Zu Ziffer 4.: Der Magistrat geht davon aus, dass die Baumaßnahmen wie genehmigt fertiggestellt werden, da seitens der Bauherrschaft nichts Gegenteiliges mitgeteilt wurde. Zu Ziffer 5.: Sofern der Bedarf besteht und beim Amt für Wohnungswesen ein entsprechender Antrag gestellt wird, kann der Magistrat die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Wohnungssuche unterstützen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind. Bei gewerblichen Nutzungen besteht ein entsprechendes Angebot nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020VV 1592Hinterhofbebauung in der GaußstraßeAnfrage
  2. 20. Juli 2020STST 1303Hinterhofbebauung in der GaußstraßeStellungnahme
  3. 6. Juli 2021OFOF 81/3Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in GaußstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 8. Juli 2021VV 120Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in GaußstraßeAnfrage
  5. 25. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 88 Wochen
    STST 1931Eklatante Verstöße bei Nachverdichtung in Gaußstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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