Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der Nordweststadt
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Auskunftsersuchen vom 17.02.2011, V 1531 entstanden aus Vorlage: OF 747/8 vom 03.02.2011
Betreff: Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der Nordweststadt Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
- Ist der Schutzbau "Römische Töpferöfen" von Schmierereien und Verunreinigungen wirklich gereinigt worden? Wurden die Scheiben gereinigt, um ungetrübten Einblick zu gewährleisten? Der jetzige Eindruck vermittelt ein anderes Bild. Wie wäre es mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung der Außenmauern?
- Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung der Hinweisbeschilderung zu diesem Baudenkmal?
- Was hält der Magistrat von der Möglichkeit, die Pflege des Schutzbaus "Römische Töpferöfen" und der näheren Umgebung in die Hände des " Archäologischem Forum NIDA" in Heddernheim zu geben?
- Können gleichzeitig die im Jahr 2000 aufgestellten Hinweisschilder zu NIDA auf mögliche Beschädigungen untersucht und gegebenenfalls instandgesetzt werden? Begründung: Vielen Bürgerinnen und Bürger im Nordwesten liegt es am Herzen, die noch vorhandenen römischen Ausgrabungen würdig vorzeigen zu können. Der jetzige Zustand ist weiterhin ungenügend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2011OFOF 747/8Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2011Sie sind hierVV 1531Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der NordweststadtAnfrage
- 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 734Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen