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Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der Nordweststadt

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 734

Betreff: Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der Nordweststadt Grundsätzlich stellt der Magistrat zur Anfrage folgendes fest: Auf dem ehemaligen Ausgrabungsgelände "In der Römerstadt" wurden in 2010 die dort befindlichen Schutzbauten durch eine Gartenbaufirma zugänglich gemacht, ein umgestürzter Baum wurde in Großteilen entfernt. Die Dächer wurden neu gedeckt und die Türen der Häuser repariert. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 9.500,- Euro wurden vom Archäologischen Museum getragen. Anfang 2011 wurden, vom Archäologischen Museum angeregt und beauftragt durch das Liegenschaftsamt, mehrere kranke Bäume gefällt und entfernt, um Gefahr von den Schutzbauten und dem benachbarten Wohngebäude abzuwehren. Der "Archäologische Rundweg" wird vom Archäologischen Museum unter dem Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Mitteln gepflegt. Ein dauerhafter und effektiver Schutz vor dem seit Jahren zu beobachtendem Vandalismus ist nicht gegeben. Vorübergehende und zweifellos bedauerliche Einschränkungen des Erscheinungsbildes sind deshalb, wie an anderen baulichen Einrichtungen der Stadt auch, nicht zu vermeiden. Im "Archäologischen Rundweg" spiegelt sich so auch die ganze Problematik von Informationsträgern im öffentlichen Raum wieder, die auf historische Einrichtungen aufmerksam machen wollen. Im Detail beantwortet der Magistrat die Fragen des OBR wie folgt: Zu

  1. Das Gelände rund um das Schutzhaus "Römische Töpferöfen" in Hanglage an der Rosa-Luxemburg-Straße/ Erich-Ollenhauer-Ring wird vom Grünflächenamt in Abstimmung mit dem Archäologischen Museum wöchentlich einmal gereinigt, das Gehölz und die Bodendecker werden 2x im Jahr geschnitten. Eine herkömmliche Reinigung der Fensterscheiben aus Plexiglas ist wegen der notwendigen Vergitterung von außen nicht möglich. Da sich das Gebäude im unbewachten, öffentlichen Raum befindet, erscheint eine farbliche Sanierung der Fassade im Hinblick auf die Kosten als wenig sinnvoll. Damit das Schutzhaus in einem technisch sicheren Zustand bleibt und die dort stehenden Töpferöfen vor Witterung und Vandalismus geschützt sind, steht das Archäologische Museum derzeit mit den einschlägigen Gewerken in Verhandlungen. Allein die notwendigen Reparaturen des Daches werden allerdings geschätzte Kosten von rund 10.000,- Euro verursachen. Die bereits einmal vorgenommene Entfernung der Graffiti wird mit ca. 3.000,- Euro veranschlagt. Zu
  2. Zu Fuß ist das Haus wie schon seit Jahren mit der derzeitigen Beschilderung zu finden. Zu
  3. Eine Pflege des "Archäologischen Rundwegs" durch Privatpersonen entzieht dem Archäologischen Museum nicht die Verantwortung den Zustand vor Ort zu prüfen. Verpflichtende Kontroll- und Reparaturmaßnahmen im Rahmen dieser "Pflege" können zudem nicht garantiert werden. Eine wie auch immer zu verstehende "Pflege" von privater Seite dürfte zudem in Anbetracht der hier aufgeführten Kosten nicht ausführbar sein. Zu
  4. Die Schautafeln des "Archäologischen Rundwegs" werden vierteljährlich von Mitarbeitern des Archäologischen Museums kontrolliert und instand gehalten. Beschmierte Tafeln werden gereinigt, beschädigte ausgetauscht. Die Schautafel an der Fußgängerüberführung "Heddernheimer Steg" wurde bei Baumaßnahmen durch eine Baufirma vorübergehend entfernt und wird nach Abschluss der Arbeiten wieder montiert. Die Materialkosten für die geschilderten Arbeiten beliefen sich in 2010 auf rund 700,- Euro.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2011OFOF 747/8Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Februar 2011VV 1531Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der NordweststadtAnfrage
  3. 3. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 734Erhalt und würdige Sichtbarmachung Römischer Ausgrabungen in der Nordweststadt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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