Sanierung der Gartenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zur Sanierung der Gartenstraße gebeten, da die bestehenden Straßenschäden eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Die Sanierung soll die Sicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und Fahrgäste an der Straßenbahnhaltestelle verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schweizer Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailBegründung
Die Straßenschäden in der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Hans-Thoma-Straße stellen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, eine Gefährdung dar. Außerdem ist im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Schweizer Straße/Gartenstraße" das Aus- und Einsteigen für die Fahrgäste teilweise nur schwer möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2020OFOF 1525/5Sanierung der GartenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2020Sie sind hierVV 1527Sanierung der GartenstraßeAnfrage
- 20. März 2020Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 602Sanierung der GartenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen