Sanierung der Gartenstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat kann derzeit keinen belastbaren Zeitrahmen für die Sanierung der Gartenstraße angeben, da sich die Anforderungen durch den Stadtverordnetenbeschluss zur Fahrradstadt Frankfurt am Main verändert haben. Die Planungen müssen daher erneut aufgenommen werden, um die neuen Anforderungen zu berücksichtigen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann aufgrund der veränderten Anforderungen durch den Stadtverordnetenbeschluss § 4424 vom 29.08.2019 zur NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" derzeit noch keinen belastbaren Zeitrahmen für die Sanierung der Gartenstraße nennen. Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz befand sich bereits in Planung. Der Verkehrsraum sollte grundhaft erneuert und der Straßenquerschnitt neu aufgeteilt werden. Eine ämterübergreifende Zusammenarbeit ergab verschiedene Varianten. Zugestimmt wurde einer Lösung zur Führung des Radverkehrs bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der separaten Führung der Straßenbahn in Fahrtrichtung Südbahnhof, dem Erhalt von Kfz-Stellplätzen und der Neupflanzung von Bäumen. Durch den genannten Stadtverordnetenbeschluss haben sich die Anforderungen an die Radverkehrsführungen in Frankfurt am Main deutlich erhöht. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage und der Bedeutung der Gartenstraße müssen diese Anforderungen bei der Sanierung berücksichtigt und die Planungen erneut aufgenommen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2020OFOF 1525/5Sanierung der GartenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2020VV 1527Sanierung der GartenstraßeAnfrage
- 20. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 602Sanierung der GartenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab