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Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 20.01.2011, V 1502 entstanden aus Vorlage: OF 1363/9 vom 10.01.2011

Betreff: Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule Vorgang: M 258/10 Seit Sommer 2004 wird über Planungen gesprochen, die Hermann-Herzog-Schule an anderer Stelle neu zu bauen. Nun liegt der Rahmenplan Sommerhoffpark, M 258, vor: "Die Stadt Frankfurt beabsichtigt gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen die Verlagerung und den Neubau der Hermann-Herzog-Schule (Schule für Sehbehinderte) in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schule am Sommerhoffpark, um Synergieeffekte nutzen zu können. [ ... ] Der Einzugsbereich der Schule für Hörgeschädigte und für Sehbehinderte umfasst Südhessen, Main-Taunus- und den Hochtaunuskreis." Die Hermann-Herzog-Schule befindet sich zurzeit im Ortsbezirk 9 zwischen der Anne-Frank-und der Viktor-Frankl-Schule. Beide angrenzenden Schulen haben Erweiterungsbedarf. Darum ist es auch für den Ortsbeirat 9 wichtig, dass die Planungen für die Verlagerung der Hermann-Herzog-Schule nicht wieder ins Stocken geraten. Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche Schritte folgen formal nach Verabschiedung der M 258?
  2. Wie ist der zeitliche Ablauf der folgenden Schritte?
  3. Der Rahmenplan ist in elf Teilflächen gegliedert. Können nach Verabschiedung des Rahmenplans einzelne Teilflächen verwirklicht werden oder erfolgt die Entwicklung nur zusammen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2010MM 258Rahmenplan „Sommerhoffpark“ SR 9Magistratsvortrag
  2. 10. Januar 2011OFOF 1363/9Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. Januar 2011Sie sind hier
    VV 1502Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule
    Anfrage
  4. 1. April 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 504Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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