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Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 01.04.2011, ST 504

Betreff: Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule Das Grundstück der DB Services Immobilien GmbH wird auf Wunsch des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen nicht mehr für den Neubau der Hermann-Herzog-Schule herangezogen. Beabsichtigt ist nunmehr eine bauliche Lösung auf dem bisher bereits durch die Schule am Sommerhoffpark genutzten Grundstücks des Landeswohlfahrtsverbandes. In der Folge sollen Teile des Sommerhoffparks als Pausenfläche für die Schüler der beiden Schulen herangezogen werden. Damit verbieten sich Lösungen, die eine Erschließung für den motorisierten Verkehr zwischen Schulgrundstück und Park vorsehen. Somit bleibt es dort bei einem Fuß- und Radweg, sodass keine Gefährdung für die Schüler entstehen kann. Der Neubau für die Hermann-Herzog-Schule kann somit unabhängig von den benachbarten Teilflächen errichtet werden. Allerdings ist die Erschließung des Grundstückes von der Gutleutstraße heute unzureichend und sollte durch eine, wie im Rahmenplan Sommerhoffpark SR9 dargestellte Kreisellösung optimiert werden. Die weiteren Schritte zur Realisierung des Schulneubaus obliegen somit allein dem Landeswohlfahrtsverbandes als künftigem Träger der Schule und erfordern zunächst die Vorbereitung und Einreichung eines Bauantrags. Dies kann in der nunmehr verfolgten Lösung völlig unabhängig von der Entwicklung der übrigen Teilflächen erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Dezember 2010MM 258Rahmenplan „Sommerhoffpark“ SR 9Magistratsvortrag
  2. 10. Januar 2011OFOF 1363/9Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-SchuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 20. Januar 2011VV 1502Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-SchuleAnfrage
  4. 1. April 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 504Verlagerung und Neubau der Hermann-Herzog-Schule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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