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Buslinie 69

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 02.12.2010, V 1473 entstanden aus Vorlage: OF 1343/9 vom 02.12.2010

Betreff: Buslinie 69 Vorgang: V 1386/10 OBR 9; OM 3960/10 OBR 9; ST 429/10; ST 1386/10 Die Buslinie 69 hat den zweijährigen Probebetrieb absolviert und wird nun fester Bestandteil des Liniennetzes. Leider gibt es immer wieder die gleichen technischen Probleme mit dem extra für diese Linie angeschafften Fahrzeug. Am 07.07.2010 berichtet die Frankfurter Neue Presse: "Ein Ersatzbus, speziell für diese Linie, sei zwar vorhanden, müsse aber erst noch umgerüstet werden." Am 22.11.2010 berichtet die Frankfurter Neue Presse erneut über Fahrgastbeschwerden sowie Antworten des Pressesprechers der VGF, welcher die Beschwerdeführer aus der Bevölkerung sowie den Ortsbeirat eher für dumm verkaufen will. Wir fragen den Magistrat:

  1. Ist das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen F-VV 3655 das umgerüstete Ersatzfahrzeug?
  2. Wenn ja, erfüllt dieses Fahrzeug die Öko-Standards der anderen in Frankfurt befindlichen und eingesetzten Fahrzeuge?
  3. Erfüllt das Fahrzeug die vertraglichen Vereinbarungen für den Regelbetrieb?
  4. Trifft es zu, dass dieses Ersatzfahrzeug nicht abgesenkt werden kann? (Diese Forderung ist dem Magistrat schon mehrfach gemeldet worden und wird auch beim Regelfahrzeug noch immer nicht konsequent durch die Fahrer ausgeführt - die Beschwerden der Bürger bestehen noch immer.)
  5. Ist der extra angeschaffte Regel-Bus für den kommenden Winter 2010/2011 besser gerüstet als im Jahr zuvor?
  6. Bestehen seit der Woche ab dem 29.11.2010 erneut Probleme mit der hinteren Tür sowie mit dem Fahrzielanzeiger?
  7. Wieso werden bei den im Bericht angeführten Fahrgastbefragungen keine Fragen zur Qualität und Pünktlichkeit gestellt, sondern lediglich - von Mitarbeitern, die schlecht Deutsch sprechen - die Art der Fahrkarte, die Ein- und Ausstiegshaltestelle sowie der Nutzen der Fahrt abgefragt? (Alles andere wird automatisch angekreuzt, kein Wunder das die VGF dann zu ihren so guten Umfragewerten kommt.) Die Pünktlichkeit lässt stellenweise noch immer zu wünschen übrig und entsteht, meist verschuldet durch die Fahrer. So kam es in der Woche 22.11. bis 26.11.2010 sowie am 29.11 und 30.11.2010 an der Haltestelle Burgholzer Platz - reguläre Abfahrt 7.59 Uhr - zu Verspätungen von bis zu 8 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Oktober 2010OFOF 1320/9Buslinie 69Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 2. Dezember 2010Sie sind hier
    VV 1473Buslinie 69
    Anfrage
  3. 2. Dezember 2010OFOF 1343/9Buslinie 69Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  4. 8. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 269Buslinie 69Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 48 · 20.01.2011
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 49 · 17.02.2011
TO I, TOP 3
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11

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