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Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände

Vorlagentyp: V
84 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 17.09.2015, V 1452 entstanden aus Vorlage: OF 849/3 vom 04.09.2015

Betreff: Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände Vorgang: OM 3746/14 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist der Stand zum Bebauungsplan Nr. 903 seit Aufstellungsbeschluss? Ergeben sich in der Zielsetzung (Krankenhaus- vs. Wohnnutzung) nochmals Änderungen? Welche Vorgaben werden zur Wohnnutzung gemacht (gefördertes Wohnen)?
  2. Wie soll künftig mit dem Gründerzeitbau des St. Marienkrankenhauses umgegangen werden? Welche Nutzung ist geplant, wird es äußerliche Veränderungen am Gebäude geben?
  3. Gibt es bereits einen Investor zur Entwicklung des gesamten Geländes des St. Marienkrankenhauses inklusive des Gründerzeitgebäudes? Wird das Bürgerhospital noch an der Entwicklung und Nutzung des Geländes des St. Marienkrankenhauses beteiligt sein?
  4. Welche Gebäude auf dem Gelände des St. Marienkrankenhauses bleiben erhalten? Welche künftigen Gebäudehöhen auf dem Areal sind vorgesehen (z. B. unter Hinweis auf das Schwesternwohnheim gemäß § 34 BauGB)?
  5. Wann wird die Vorlage OM 3746 des Ortsbeirates umfassend und inhaltlich beantwortet, für die die Antwort noch immer aussteht?
  6. Gibt es schon Vorstellungen zur Zeitplanung der baulichen Maßnahmen? Wann können die Planungen dem Ortsbeirat - baldmöglichst - vorgestellt werden? Begründung: Anwohner und Ortsbeirat sind sehr interessiert am Stand der künftigen Entwicklung des St. Marienkrankenhaus-Geländes. Insbesondere besteht ein Interesse an der Erhaltung des alten Krankenhausteils, an einer Begrenzung der Gebäudehöhen auf dem Gelände und an den existierenden Zeitplanungen für die Baumaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2014MM 98Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 25. September 2014OFOF 676/3Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Stand der Verhandlungen zwischen den Trägerstiftungen von Bürgerhospital und St. MarienkrankenhausOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 11. Dezember 2014OMOM 3746Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Stand der Verhandlungen zwischen den Trägerstiftungen von Bürgerhospital und St. MarienkrankenhausDirektanregung
  4. 20. März 2015STST 489Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Stand der Verhandlungen zwischen den Träger-stiftungen von Bürgerhospital und St. MarienkrankenhausStellungnahme
  5. 4. September 2015OFOF 849/3Stand zum St. Marienkrankenhaus-GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 17. September 2015Sie sind hier
    VV 1452Stand zum St. Marienkrankenhaus-Gelände
    Anfrage
  7. 19. Oktober 2015STST 1529Bebauungsplan Nr. 903 - Richard-Wagner-Straße - Stand der Verhandlungen zwischen den Träger-stiftungen von Bürgerhospital und St. MarienkrankenhausStellungnahme
  8. 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1Stand zum St. Marienkrankenhaus-GeländeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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