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St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

Vorlagentyp: OFCDU
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Begründung

eines lebenswerten Stadtquartiers Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten:

  1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben.
  2. Es soll geprüft werden, ob Flächen für generationenübergreifendes Wohnen inklusive Begegnungsflächen entstehen können.
  3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-hort als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiter und Anwohner/innen in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals.
  4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden.
  5. Durch die neuen Wohnungen und die Erweiterung des Bürgerhospitals muss eine Quartiersgarage (unterirdisch) auf dem Gelände entstehen, die Parkplätze für die Anwohner/innen und die Kliniken vorhält. Je nach Stellplatzanzahl dieser Quartiersgarage könnten dann auch weitere Flächen im öffentlichen Straßenraum begrünt werden.
  6. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen.

Inhalt

Antrag vom 17.09.2015, OF 866/3

Betreff: St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei den Verhandlungen mit dem Investor folgende Punkte zu berücksichtigen und zu vertreten:

  1. Die historische Bausubstanz in der Brahmsstraße muss erhalten bleiben.
  2. Es soll geprüft werden, ob Flächen für generationenübergreifendes Wohnen inklusive Begegnungsflächen entstehen können.
  3. Es ist zu prüfen, ob die Schaffung eines Kindergarten/-hort als Teil eines städtebaulichen Vertrages vereinbar ist bspw. als kombinierte Einrichtung für Mitarbeiter und Anwohner/innen in dem neuen Gebäude des Bürgerhospitals.
  4. Die Verkehrs- und Wegebeziehungen in dem Areal sind unter Berücksichtigung der Anlieferungen für die Kliniken sowie der Wohnbebauung neu zu ordnen. Hierbei sollen auch (neu zu schaffende) Grünflächen innerhalb des Geländes sowie auf öffentlichem Straßenraum berücksichtigt werden.
  5. Durch die neuen Wohnungen und die Erweiterung des Bürgerhospitals muss eine Quartiersgarage (unterirdisch) auf dem Gelände entstehen, die Parkplätze für die Anwohner/innen und die Kliniken vorhält. Je nach Stellplatzanzahl dieser Quartiersgarage könnten dann auch weitere Flächen im öffentlichen Straßenraum begrünt werden.
  6. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Anwohnerinnen und Anwohner von vorneherein in die Planungen einzubeziehen, regelmäßig über die Planungen sowie die Bautätigkeiten zu informieren und die Belastungen im Zuge dieser intensiven Baumaßnahme auf ein Minimum zu reduzieren. Begründung: Das Areal des Marienkrankenhauses ist ein zentrales Areal mitten im Nordend. Der Magistrat sollte die obigen Aspekte schon jetzt bei den Planungen und Verhandlungen beachten. Eine Entwicklung dieses Areals kann nur in enger Abstimmung mit den Menschen im Stadtteil stattfinden. Im Nordend leben viele Generationen, die aber häufig keine Verwandtschaft in der Nähe haben. Ein generationenübergreifendes Wohnen hilft, um nachbarschaftliche Unterstützung und Hilfe aber auch soziale Kontakte in einem Großstadtviertel zu schaffen.Hauptvorlage: Antrag vom 04.09.2015, OF 849/3 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2015OMOM 4524St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten StadtquartiersDirektanregung
  2. 17. September 2015Sie sind hier
    OFOF 866/3St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten Stadtquartiers
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 216St. Marienkrankenhaus: Entwicklung eines lebenswerten StadtquartiersStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 44 · 17.09.2015
TO I, TOP 37
Beraten
Auskunftsersuchen V 1452 2015 Anregung an den Magistrat OM 4524 2015 1. Die Vorlage OF 849/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. a) Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Den Ziffern 1. bis 4. sowie 6. der Vorlage OF 866/3 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 5. der Vorlage OF 866/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / a)
Zustimmung:
5 GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2 / Ziffer 1., 3., 4. und 6)
Zustimmung:
Alle
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2 / c)
Zustimmung:
GrüneLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) b) Ziffern 1., 3., 4. und 6.:Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) c) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

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