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Festschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen - Fortschreibungsentwurf hier: Gymnasien im Planungsbezirk 5

Vorlagentyp: V
3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Teil A - Allgemeinbildende Schulen - Fortschreibungsentwurf hier: Gymnasien im Planungsbezirk 5 Eltern, deren Kinder in eines der drei Sachsenhäuser Gymnasien gehen, berichten, dass das Stadtschulamt zur Zeit prüft, ob die Gymnasialen Oberstufen der drei Gymnasien in der Heinrich-von-Stephan-Schule, Oppenheimer Landstraße 15, nach Auszug der sich zur Zeit noch dort befindenden Berufsschulklassen, zusammengefasst werden können. Anlass dazu sei, dass jedes dieser drei Gymnasien unter Raummangel leide und deshalb den Antrag auf Anbau beziehungsweise Neubau eines neuen Oberstufentraktes gestellt habe. Im vorliegenden Entwurf ist dieser Sachverhalt nicht erwähnt. Im Gegenteil, auf Seite 121 des Entwurfes steht unter der Überschrift Sekundarstufe II zu lesen: "Kapazitätsprobleme sind nicht zu erwarten".

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 20.10.2000, V 1442

entstanden aus Vorlage: OF 659/5 vom 30.09.2000

Betreff:

Festschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen - Fortschreibungsentwurf hier: Gymnasien im Planungsbezirk 5

Eltern, deren Kinder in eines der drei Sachsenhäuser Gymnasien gehen, berichten, dass das Stadtschulamt zur Zeit prüft, ob die Gymnasialen Oberstufen der drei Gymnasien in der Heinrich-von-Stephan-Schule, Oppenheimer Landstraße 15, nach Auszug der sich zur Zeit noch dort befindenden Berufsschulklassen, zusammengefasst werden können. Anlass dazu sei, dass jedes dieser drei Gymnasien unter Raummangel leide und deshalb den Antrag auf Anbau beziehungsweise Neubau eines neuen Oberstufentraktes gestellt habe.

Im vorliegenden Entwurf ist dieser Sachverhalt nicht erwähnt. Im Gegenteil, auf Seite 121 des Entwurfes steht unter der Überschrift Sekundarstufe II zu lesen: "Kapazitätsprobleme sind nicht zu erwarten". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

- Prüft das Stadtschulamt zurzeit die Möglichkeit, die Gymnasialen Oberstufen der drei Sachsenhäuser Gymnasien aus ihren gegenwärtigen Schulgebäuden auszulagern?

- Wird auch die Möglichkeit einer Auslagerung in das Gebäude der Heinrich-von-Stephan-Schule geprüft?

- Steht die Möglichkeitsprüfung einer Auslagerung im Zusammenhang mit dem Raummangel für die Oberstufenklassen an allen drei Schulen?

- Ist auch in Erwägung gezogen, An- beziehungsweise Neubauten für eine, zwei oder alle drei Schulen zu realisieren. Wenn ja, für welche?

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Stellungnahme(n) des Magistrats:

  1. Stellungnahme vom 09.01.2001 Aktenzeichen: 40

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. September 2000MM 150Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende SchulenMagistratsvortrag
  2. 30. September 2000OFOF 659/5Festschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen - Fortschreibungsentwurf Vortrag des Magistrats vom 01.09.2000, M 150Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 20. Oktober 2000Sie sind hier
    VV 1442Festschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemeinbildende Schulen - Fortschreibungsentwurf hier: Gymnasien im Planungsbezirk 5
    Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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