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Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1435 entstanden aus Vorlage: OF 566/7 vom 23.08.2015

Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchstanzstraße/Lorscher Straße/Am Alten See/Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 Prozent überbaut?
  2. Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird?
  3. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. zwei Vollgeschosse)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2015OFOF 566/7Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. September 2015Sie sind hier
    VV 1435Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
    Anfrage
  3. 13. November 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1597Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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