Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
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Fuchstanzstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Durchfahrtmöglichkeit für Müllabfuhr/Krankenwagen etc. im Abschnitt Reifenberger Straße bis Reinborner Weg wiederherstellen.21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Neugestaltung Reifenberger Straße bei Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde Konzept berücksichtigen08.03.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Fuchstanzstraße per E-MailBegründung
Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut?
- Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird?
- Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)?
Inhalt
Antrag vom 23.08.2015, OF 566/7
Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Das Bauvorhaben "Fuchstanzstraße 30" hat in den vergangenen Wochen den Unmut vieler Anwohner erregt. Im Geltungsbereich des B-Plans 24b Nr. 2 und der Erhaltungssatzung E 34 wurde ein Wohngebäude mit 11 Wohneinheiten und 3 Vollgeschossen innerhalb des Baublocks Fuchztanzstraße / Lorscher Straße/ Am Alten See/ Niddagaustraße genehmigt. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat angesichts der angespannten Wohnungssituation die Revitalisierung lange ungenutzter Grundstücke und Immobilien, allerdings müssen dabei im Interesse der Nachbarn die bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass die Genehmigung von drei Vollgeschossen durch den Bebauungsplan abgedeckt ist. Der Ortsbeirat bittet jedoch um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Gilt für das Grundstück die im Plan erkennbare Grundflächenzahl von 0,4 und wird das Grundstück dementsprechend nur zu maximal 40 % überbaut?
- Auf welcher Basis kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Schluss, dass mit dem Neubau die bestehende Erhaltungssatzung berücksichtigt wird?
- Wäre es nicht sinnvoller gewesen die größtenteils dreistöckige Blockrandbebauung im Blockinnenbereich durch eine deutlich niedrigere Bebauung zu ergänzen (max. 2 Vollgeschosse)?Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015Sie sind hierOFOF 566/7Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015VV 1435Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Anfrage
- 13. November 2015Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1597Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme