Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30
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Neues zu Fuchstanzstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.11.2015, ST 1597
Betreff: Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30 Zu Frage 1: Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des seit dem 21.06.1977 rechtskräftigen Bebauungsplanes NW 24b Nr. 2. Dieser legt als Maß der baulichen Nutzung eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 fest. Mit der geplanten Bebauung wird eine GRZ von 0,33 erreicht. Zu Frage 2: Gemäß der am 17.05.1995 in Kraft getretenen Erhaltungssatzung Nr. 34 - Frankfurt am Main-Rödelheim darf die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch eine beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. Die städtebauliche Gestalt ergibt sich über das Ortsbild eines Stadtteiles, eines Straßenzuges, eines Platzes oder eines sonstigen Bebauungszusammenhanges. Eine Beeinträchtigung der Stadtgestalt durch den geplanten Neubau in zweiter Reihe im Blockinneren konnte nicht erkannt werden, da Gebäude in vergleichbarer Größe und Höhe in der Umgebung bereits vorhanden sind. Die Genehmigung war nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Zu Frage 3: Bei den vorhandenen Gebäuden am Blockrand entlang der Straßen handelt es sich häufig um dreigeschossige Altbauten mit ausgebauten Dächern und entsprechender Geschosshöhe oder um Gebäude neueren Entstehungsdatums mit bis zu vier Geschossen. Das geplante Mehrfamilienwohnhaus im Inneren der Blockrandbebauung weist drei Stockwerke mit moderater Höhe auf. In seiner Gesamthöhenentwicklung tritt das Gebäude gegenüber der bestehenden Bebauung zurück. Auf ein ehemals geplantes Staffelgeschoss wurde im Laufe des Bauantragsverfahrens im Sinne der nachbarschaftlichen Bebauung in Gänze verzichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 566/7Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015VV 1435Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Anfrage
- 13. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1597Bauvorhaben Fuchstanzstraße 30Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab