Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-Markt
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Linkstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 71 - Konsequenz aus der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2126: Parken und Abstellen von Sprinter, Kleinlastwagen und Lkws auf Gehwegen verbieten und unterbinden18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Carsharing-Auto Linkstraße 7115.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Linkstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1428 entstanden aus Vorlage: OF 1589/6 vom 04.10.2010
Betreff: Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-Markt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und Auskunft zu erteilen, inwieweit es möglich ist, einen Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe Blumenladen und REWE-Markt oder in Höhe Bäckerei Eifler und Akustiker einzurichten.
Begründung: Die Alte Falterstraße kann genau genommen nur an zwei Stellen korrekt überquert werden - am Bahnhof und in Höhe Linkstraße. Es gehen aber täglich gerade zum REWE-Markt viele Menschen über die Straße. Vielleicht ist es möglich, dort noch einen Übergang einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2010OFOF 1589/6Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-MarktOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 26. Oktober 2010Sie sind hierVV 1428Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-MarktAnfrage
- 9. Februar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 261Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-MarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen