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Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-Markt

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 261

Betreff: Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-Markt Die Einbahnstraße Alte Falterstraße hat den Charakter einer Einkaufsstraße. Sie ist mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und durch einen zusätzlichen verkehrsberuhigten Ausbau mit Versatz und reduzierter Fahrbahnbreite ausgebaut. Aufgrund dieses Straßencharakters konnte die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich der Autogenstraße durch Fußgängerüberwege (FGÜ/Zebrastreifen) ersetzt werden. Der Kreuzungsbereich Linkstraße ist wegen des Schulweges mit einem Fußgängerüberweg ausgestattet. Insgesamt vermittelt die Straße heute den Eindruck, dass Fußgänger überall die Straße verkehrssicher queren können. Zwar könnte an den vorgeschlagenen Stellen ein Überweg angelegt werden. Die notwendigen baulichen Anpassungen für einen Überweg würden jedoch unvermeidlich den Verlust von Parkplätzen in der Alten Falterstraße nach sich ziehen. Angesichts des hohen Stellplatzbedarfs durch die vorhandene Infrastruktur sollte auf Stellplätze nicht verzichtet und von der Anlage weiterer Fußgängerüberwege abgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2010OFOF 1589/6Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-MarktOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 26. Oktober 2010VV 1428Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-MarktAnfrage
  3. 9. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 261Zebrastreifen auf der Alten Falterstraße in Höhe REWE-Markt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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