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Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau geplant?

Vorlagentyp: V
48 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Begründung

Es ist zu begrüßen, dass die S2 künftig komplett durch den Tunnel geführt wird und nicht mehr wie bisher teilweise am Hauptbahnhof oberirdisch enden soll. In Punkt 2. der M 43 ist jedoch zu lesen, dass zur Finanzierung dieser Verbesserung teilweise die Kurzpendelzüge der S1 reduziert werden sollen. Derzeit existieren verschiedene, unterschiedlich lange Verbindungen auf dieser Strecke. Neben der Langstrecke zwischen Wiesbaden und Ober-Roden gibt es auch kürzere Verbindungen zwischen Flörsheim und Ober-Roden, Höchst/Ober-Roden und Höchst/Hbf. Da auch dieses Angebot wichtig für die Attraktivität der S-Bahn ist, stellt sich die Frage, wie stark diese Reduzierung sein wird und ob sie wirklich nötig ist. Einzig die Kurzpendelzüge zwischen Höchst und dem Hauptbahnhof wären verzichtbar, wenn dafür das Angebot der S2 ausgeweitet ist, da nur auf dieser Strecke die Linien parallel verlaufen, es geht jedoch nicht aus der M 43 hervor, welche der kürzeren Verbindungen genau mit dem Begriff „Kurzpendelzug“ gemeint ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2005, ST 765 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2006, ST 239 Aktenzeichen: 92 15

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.04.2005, V 1427

entstanden aus Vorlage: OF 1270/6 vom 19.04.2005

Betreff:

Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau geplant?

Vorgang:

M 43/05

Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat:

  1. Wie viele Züge der S1 sollen zur Finanzierung des erweiterten Angebots der S2 künftig entfallen?
  2. Sind außer den ganz kurzen Verbindungen zwischen Hauptbahnhof und Höchst auch Züge zwischen Höchst und Offenbach gemeint?
  3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, das Angebot der S1 unverändert zu erhalten?
  4. Welche Mehrkosten würden entstehen, wenn das Angebot der S1 komplett erhalten bleiben würde?

Begründung:

Es ist zu begrüßen, dass die S2 künftig komplett durch den Tunnel geführt wird und nicht mehr wie bisher teilweise am Hauptbahnhof oberirdisch enden soll. In Punkt 2. der M 43 ist jedoch zu lesen, dass zur Finanzierung dieser Verbesserung teilweise die Kurzpendelzüge der S1 reduziert werden sollen. Derzeit existieren verschiedene, unterschiedlich lange Verbindungen auf dieser Strecke. Neben der Langstrecke zwischen Wiesbaden und Ober-Roden gibt es auch kürzere Verbindungen zwischen Flörsheim und Ober-Roden, Höchst/Ober-Roden und Höchst/Hbf. Da auch dieses Angebot wichtig für die Attraktivität der S-Bahn ist, stellt sich die Frage, wie stark diese Reduzierung sein wird und ob sie wirklich nötig ist. Einzig die Kurzpendelzüge zwischen Höchst und dem Hauptbahnhof wären verzichtbar, wenn dafür das Angebot der S2 ausgeweitet ist, da nur auf dieser Strecke die Linien parallel verlaufen, es geht jedoch nicht aus der M 43 hervor, welche der kürzeren Verbindungen genau mit dem Begriff "Kurzpendelzug“ gemeint ist.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. März 2005MM 43Rhein-Main-Verkehrsverbund Beschlussfassung zum regionalen Leistungsangebot - Schiene - für den Jahresfahrplan 2006Magistratsvortrag
  2. 19. April 2005Sie sind hier
    VV 1427Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau geplant?
    Anfrage
  3. 19. April 2005OFOF 1270/6Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau geplant?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 11. Juli 2005STST 765Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau passiert?Stellungnahme
  5. 7. Februar 2006Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 239Reduzierung der Kurzpendelzüge der S1 - was ist genau geplant?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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