Gymnasium „An der Wolfsweide“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1423 entstanden aus Vorlage: OF 865/10 vom 15.08.2015
Betreff: Gymnasium "An der Wolfsweide" Vorgang: M 108/15 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die verbleibende Fläche aus dem Bebauungsplan Nr. 876 als Standort für ein Gymnasium geeignet ist.
Begründung: Die Stadt sucht dringend nach Flächen für neu zu errichtende Gymnasien insbesondere im Frankfurter Norden. Nachdem das Bebauungsplanverfahren Nr. 876 eingestellt wurde, bleiben an der Stelle nur noch wenige bauliche Ergänzungen übrig, deren Fläche eventuell aber für ein Gymnasium ausreichend ist. Der Standort liegt verkehrsgünstig im Frankfurter Norden und ist durch die Straßenbahnlinie 18, die U-Bahn-Linie U 5 und Buslinien gut mit dem ÖPNV erreichbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2015MM 108Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide hier: Einstellung des VerfahrensMagistratsvortrag
- 15. August 2015OFOF 865/10Gymnasium .An der Wolfsweide.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2015Sie sind hierVV 1423Gymnasium „An der Wolfsweide“Anfrage
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1711Gymnasium "An der Wolfsweide"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen