Gymnasium "An der Wolfsweide"
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1711
Betreff: Gymnasium "An der Wolfsweide" Der Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide - wird nicht weiter betrieben und der Einstellungsbeschluss hierfür ist bereits in Vorbereitung. Die verbleibende Restfläche aus diesem Bebauungsplanverfahren ist das Baugrundstück für den Gemeinbedarf - ev. Kirchenzentrum -. Diese Fläche wird durch die Kleingartenanlage im Osten und die Kindertageseinrichtung im Süden begrenzt. Aufgrund des ungünstigen Zuschnittes und der geringen Größe ist diese Fläche als Standort für ein neues Gymnasium im Frankfurter Norden leider nicht geeignet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juni 2015MM 108Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide hier: Einstellung des VerfahrensMagistratsvortrag
- 15. August 2015OFOF 865/10Gymnasium .An der Wolfsweide.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2015VV 1423Gymnasium „An der Wolfsweide“Anfrage
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1711Gymnasium "An der Wolfsweide"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab