Bauvorhaben am Liederbach
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1423 entstanden aus Vorlage: OF 1574/6 vom 11.09.2010
Betreff: Bauvorhaben am Liederbach Zwischen Liederbacher Straße und Loreleistraße sollen nach Angabe von Anwohnern entlang des Astronomenwegs an der Grünanlage, durch die der Liederbach fließt, drei Reihenendhäuser gebaut werden. Die Grünanlage ist an dieser Stelle mit einer dichten Hecke gesäumt und das Gebiet nur mit schmalen Wegen zugänglich. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen die Angaben der Anwohner zu? Wenn ja, wann wurde das Bauvorhaben an der Grünanlage Liederbach genehmigt und welcher Bebauungsplan bildet die Grundlage?
- Falls 1. zutreffend: Über welche Zufahrten sollen die Baustellen angedient werden?
- Falls 1. zutreffend: Mit welchen Eingriffen (vorübergehend bzw. beständig) in die Parkanlage - Fällung von Bäumen, Rodung der Hecke - ist zu rechnen und welche auch artenschutzrechtlichen Auflagen sind dabei dem ausführenden Unternehmen gemacht worden?
- Falls 1. zutreffend: Wo sollen die Baustelleneinrichtungen während der Bauphase erfolgen?
- Falls 1. zutreffend: Wer kommt für die Wiederherstellung der Parkanlage auf und wann soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein?
- Sind dem Magistrat weitere Bauvorhaben an der Grünanlage Liederbach bekannt? Begründung: In Unterliederbach befindet sich eine kleine Grünanlage, durch die der Liederbach fließt. Diese Anlage ist ein wahres Kleinod und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsgebiet genutzt. Nun sollen nach Angaben der Anwohner direkt in der Anlage Reihenendhäuser gebaut werden. Es wird befürchtet, dass die Parkanlage dadurch unwiederbringlich beeinträchtigt wird und sie den Charakter eines schmalen Grünstreifens erhält, wenn die angrenzenden Grünflächen mit der Heckenbegrenzung bebaut werden. Außerdem wäre mit Eingriffen in den Park während der Bauphase zu rechnen und die Grünanlage könnte dadurch nicht genutzt werden. Für die Bebauung wären Baumfällungen nötig, wobei hier möglicherweise auch Bäume betroffen wären, die von geschützten Tierarten genutzt werden. Sollte die Baugenehmigung schon erteilt sein, wäre es zumindest notwendig, transparent zu machen, mit was während der Bauphase gerechnet werden muss und welche Eingriffe in den Park vorgenommen werden, damit die Stadt nachher nicht auf den Kosten für die Wiederherstellung der Grünanlage sitzen bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2010OFOF 1574/6Bauvorhaben am LiederbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2010Sie sind hierVV 1423Bauvorhaben am LiederbachAnfrage
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 89Bauvorhaben am LiederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen