Bauvorhaben am Liederbach
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In Unterliederbach befindet sich eine kleine Grünanlage durch die der Liederbach fließt. Diese Anlage ist ein wahres Kleinod und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsgebiet genutzt. Nun sollen direkt an der Anlage nach Angaben der Anwohner direkt am Park Reihenendhäuser gebaut werden. Es wird befürchtet, dass die Parkanlage dadurch unwiederbringlich beeinträchtigt wird und sie den Charakter eines schmalen Grünstreifens erhält, wenn die angrenzenden Grünflächen mit der Heckenbegrenzung bebaut werden. Außerdem wäre mit Eingriffen in den Park während der Bauphase zu rechnen und die Grünanlage könnte dadurch nicht genutzt werden. Für die Bebauung wären Baumfällungen nötig, wobei hier möglicherweise auch Bäume betroffen wären, die von geschützten Tierarten genutzt werden. Sollte die Baugenehmigung schon erteilt sein, wäre es zumindest notwendig, transparent zu machen, mit was während der Bauphase gerechnet werden muss und welche Eingriffe in den Park vorgenommen werden, damit die Stadt nachher nicht auf den Kosten für die Wiederherstellung der Grünanlage sitzen bleibt.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2010, OF 1574/6
Betreff:
Bauvorhaben am Liederbach
Zwischen Liederbacherstraße und Loreleistraße entlang des Astronomenwegs sollen nach Angabe von Anwohnern an der Grünanlage, wo der Liederbach fließt, drei Reihenendhäuser gebaut werden. Die Grünanlage ist an dieser Stelle mit einer dichten Hecke gesäumt und das Gebiet nur mit schmalen Wegen zugänglich.
Vor diesem Hintergrund, möge der Ortsbeirat 6 beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Treffen die Angaben der Anwohner zu? Und wenn ja, wann wurde das Bauvorhaben an der Grünanlage Liederbach genehmigt und auf Grundlage welches Bebauungsplans?
- Falls 1 zutreffend: Über welche Zufahrten sollen die Baustellen angedient werden?
- Falls 1 zutreffend: Mit welchen Eingriffen in die Parkanlage – Fällung von Bäumen, Rodung der Hecke- (vorübergehend bzw. beständig) ist zu rechnen und welche Auflagen auch artenschutzrechtlich sind dabei dem ausführenden Unternehmen gemacht worden?
- Falls 1 zutreffend: Wo sollen die Baustelleneinrichtungen während der Bauphase erfolgen?
- Falls 1 zutreffend: Wer kommt für die Wiederherstellung der Parkanlage auf und wann soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein?
- Sind dem Magistrat weitere Bauvorhaben an der Grünanlage Liederbach bekannt?
Begründung:
In Unterliederbach befindet sich eine kleine Grünanlage durch die der Liederbach fließt. Diese Anlage ist ein wahres Kleinod und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsgebiet genutzt. Nun sollen direkt an der Anlage nach Angaben der Anwohner direkt am Park Reihenendhäuser gebaut werden. Es wird befürchtet, dass die Parkanlage dadurch unwiederbringlich beeinträchtigt wird und sie den Charakter eines schmalen Grünstreifens erhält, wenn die angrenzenden Grünflächen mit der Heckenbegrenzung bebaut werden. Außerdem wäre mit Eingriffen in den Park während der Bauphase zu rechnen und die Grünanlage könnte dadurch nicht genutzt werden. Für die Bebauung wären Baumfällungen nötig, wobei hier möglicherweise auch Bäume betroffen wären, die von geschützten Tierarten genutzt werden. Sollte die Baugenehmigung schon erteilt sein, wäre es zumindest notwendig, transparent zu machen, mit was während der Bauphase gerechnet werden muss und welche Eingriffe in den Park vorgenommen werden, damit die Stadt nachher nicht auf den Kosten für die Wiederherstellung der Grünanlage sitzen bleibt.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2010Sie sind hierOFOF 1574/6Bauvorhaben am LiederbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2010VV 1423Bauvorhaben am LiederbachAnfrage
- 14. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 89Bauvorhaben am LiederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Ziffern 1., 3., 5. und 6.: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu Ziffern 2. und 4.: Einstimmige Annahme