Bauvorhaben am Liederbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 89
Betreff: Bauvorhaben am Liederbach Der Magistrat kann mitteilen, dass mit Datum vom 22.07.2010 drei Reihenendhäuser in der Loreleistraße genehmigt wurden. Die Vorhaben wurden nach § 34 des Baugesetzbuches beurteilt, da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht. Auf Grund des gegebenen Bebauungszusammenhangs waren die Genehmigungen zu erteilen. Eine Baubeginnsanzeige für die Vorhaben liegt dem Magistrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Errichtung der drei Reihenendhäuser erfolgt auf privaten Baugrundstücken, die nicht zu den öffentlichen Flächen des Parks entlang des Liederbaches gehören. Ob und inwieweit Teile des Parks für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden, entscheidet der Magistrat einzelfallbezogen. Gegenwärtig ist hierüber noch nicht entschieden worden. Dem Magistrat – Untere Naturschutzbehörde – wurden drei Baumfällanträge für vier Bäume eingereicht. Auf Grund der Zulässigkeit der Bauvorhaben wurden auch die Baumfällungen genehmigt. Als Ausgleich wurde die Pflanzung von einem Großstrauch sowie von drei Laubbäumen mit einem Stammumfang von mindestens 14 bzw. 16 cm festgesetzt. Mit umfangreichen oder länger andauernden Beeinträchtigungen ist auf Grund des Umfangs der Bauvorhaben nicht zu rechnen. Sollten Teile des Parks zur Verfügung gestellt werden müssen, kommt für deren Wiederherstellung der Bauherr auf. Weitere Bauvorhaben an der Grünanlage sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Bebauung des Parks entlang des Liederbaches für nicht vertretbar gehalten wird. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2010OFOF 1574/6Bauvorhaben am LiederbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2010VV 1423Bauvorhaben am LiederbachAnfrage
- 14. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 89Bauvorhaben am LiederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab