Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen…
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Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und Radweges
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Bebraer Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
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- Sicherheit der Radfahrer in der Wächtersbacher Straße10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erneuern des Fußgänger- und Fahrradweg Vilbeler Landstraße von Fechenheim nach Enkheim26.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Bebraer Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.09.2010, V 1421 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 25.07.2010
Betreff: Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier:
- Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße
- Bau eines Fuß- und Radweges Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. ob die gegenwärtige oben angegebene Verkehrsplanung so geändert werden kann, dass der zu großen Teilen aus Schwerlastverkehr bestehende Verkehr nicht durch die nachts verkehrsberuhigte Wächtersbacher Straße und ebenso nicht durch das Gebiet des Kleingartenvereins "Kleeacker", sondern alternativ durch die Orber Straße und Schlitzer Straße geführt werden kann. 2. ob ein Fuß- und Radweg von der Wächtersbacher Straße zur geplanten S-Bahn-Station Fechenheim auf einem Randstreifen des im Stadteigentum befindlichen Parkplatzes der ehemaligen Firma Dachser gebaut werden kann. Begründung: In der gegenwärtigen Planung ist vorgesehen, den Tunnel an der neu zu bauenden S-Bahnstation Fechenheim nach Norden durch den Kleingartenverein "Kleeacker" zu führen und dann nach Westen und Osten auf die Wächtersbacher Straße abknicken zu lassen. Auf dieser ist derzeit ein Nachtfahrverbot für Lkws von der Schlitzer Straße bis zur Bebraer Straße ausgewiesen. Im Norden der Wächtersbacher Straße schließt sich ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit dem besonderen Lärmschutz eines allgemeinen Wohngebietes an (Lärmobergrenze Tags 55 Dezibel, Nachts 40 Dezibel). Im weiteren Verlauf Richtung Osten der Wächtersbacher Strasse ist ebenfalls im südlichen Teil Wohnbebauung (siehe IST-Planung). Zum Schutz der Anwohner wird sie aktuell mit einem Testasphalt (Blower 5D; Flüsterasphalt für den niedrigen Geschwindigkeitsbereich) saniert, um die Lärmemissionen zu verringern. Die gegenwärtige Planung hätte eine zusätzliche Belastung der Wächtersbacher Straße mit überdurchschnittlichem Lkw-Verkehr zur Folge und würde genau das Gegenteil bewirken. Durch die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung durch das Industriegebiet Fechenheim-Nord (Lärmobergrenze Tag und Nacht 70 Dezibel) könnte eine zusätzliche Belastung der Bürger vermieden werden. Der Stadtteil muss zukünftig ohnehin wegen des Riederwaldtunnels mit Autobahn eine deutliche Verminderung der Lebensqualität durch Lärm und Abgase hinnehmen. Außerdem würde es eine wesentliche Verschlechterung für die Infrastruktur der Gewerbegebiete bedeuten, wenn der neu zu bauende Tunnel für Lkw von 22.00-06.00 Uhr nicht nutzbar wäre, weil er in die Wächtersbacher Straße mit Lkw-Nachtfahrverbot mündet. Die Orber Straße und Schlitzer Straße sind eben so breit, zum Teil breiter als die Wächtersbacher Straße und es besteht dort kein Nachtfahrverbot für Lkw. Sie könnten als vorfahrtsberechtigte Straßen bis zur Borsigallee geführt werden. Durch diese Verkehrsführung ließen sich der Neubau einer Straße und eine große Ampelanlage einsparen. Zudem könnte der Erhalt der Kleingartenanlage ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Planung soll der Kleingartenverein "Kleeacker" aufgelöst und die Fläche vollständig für eine neu zu bauende Straße verwendet werden. Dies würde eine weitere besondere Härte für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils bedeuten, da für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ausreichend Grünflächen zur Erholung zur Verfügung stehen. Durch den Bau des Riederwaldtunnels sind bereits große Teile der Kleingärten im Ortsbezirk aufgelöst worden oder unmittelbar davon bedroht. Es könnte durch die vorgeschlagene Änderung unnötiger Verbrauch wertvoller Naherholungsflächen vermieden und Resourcen geschont werden. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) Anlage 2 (ca. 3,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2010OFOF 478/11Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2010Sie sind hierVV 1421Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesAnfrage
- 14. Januar 2011STST 75Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
- 1. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 777Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen