Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen…
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Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und Radweges
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der gegenwärtigen Planung ist vorgesehen, den Tunnel an der neu zu bauenden S-Bahnstation Fechenheim nach Norden durch den Kleingartenverein „Kleeacker“ zu führen und dann nach Westen und Osten auf die Wächtersbacher Straße abknicken zu lassen. Auf dieser ist derzeit ein Nachtfahrverbot für LKW von der Schlitzer- bis zur Bebraer Straße ausgewiesen. Im Norden der Wächtersbacher Straße schließt sich ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit dem besonderem Lärmschutz eines allgemeinen Wohngebietes an (Lärmobergrenze Tag 55 db, nachts 40 db). Im weiteren Verlauf Richtung Osten der Wächtersbacher Strasse ist ebenfalls im südlichen Teil Wohnbebauung (siehe IST-Planung). Zum Schutz der Anwohner wird sie aktuell mit einem Testasphalt (Blower 5D; Flüsterasphalt für den niedrigen Geschwindigkeitsbereich) saniert, um die Lärmemissionen zu verringern. Die gegenwärtige Planung hätte eine zusätzliche Belastung der Wächtersbacher Straße mit überdurchschnittlichem LKW-Verkehr zur Folge und würde genau das Gegenteil bewirken. Durch die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung durch das Industriegebiet Fechenheim-Nord (Lärmobergrenze Tag und Nacht 70 db) könnte eine zusätzliche Belastung der Bürger vermieden werden. Der Stadtteil muss zukünftig ohnehin wegen des Riederwaldtunnels mit Autobahn eine deutliche Verminderung der Lebensqualität durch Lärm und Abgase hinnehmen. Außerdem würde es eine wesentliche Verschlechterung für die Infrastruktur der Gewerbegebiete bedeuten, wenn der neu zu bauende Tunnel für LKW von 22:00-06:00h nicht nutzbar wäre, weil er in die Wächtersbacher Straße mit LKW-Nachtfahrverbot mündet. Die Orber- und Schlitzer Straße sind eben so breit, zum Teil breiter als die Wächtersbacher Straße und es besteht dort kein Nachtfahrverbot für LKW. Sie könnten als vorfahrtsberechtigte Straßen bis zur Borsigallee geführt werden. Durch diese Verkehrsführung ließe sich der Neubau einer Straße und eine große Ampelanlage einsparen. Zudem könnte der Erhalt der Kleingartenanlage ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Planung soll der Kleingartenverein „Kleeacker“ aufgelöst und die Fläche vollständig für eine neu zu bauende Straße verwendet werden. Dies würde eine weitere besondere Härte für die Bürger des Stadtteils bedeuten, da für die Bürger zur Erholung nicht mehr ausreichend Grünflächen zur Verfügung stehen. Durch den Bau des Riederwaldtunnels sind bereits große Teile der Kleingärten im Ortsbezirk aufgelöst worden oder unmittelbar davon bedroht. Es könnte durch die vorgeschlagene Änderung unnötiger Verbrauch wertvoller Naherholungsflächen vermieden und Resourcen geschont werden.
Inhalt
Antrag vom 25.07.2010, OF 478/11
Betreff:
Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier:
- Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße
- Bau eines Fuß- und Radweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die gegenwärtige o.a. Verkehrsplanung so geändert werden kann, dass der zu großen Teilen aus Schwerlastverkehr bestehende Verkehr nicht durch die nachts verkehrsberuhigte Wächtersbacher Straße und ebenso nicht durch das Gebiet des Kleingartenvereins "Kleeacker“, sondern alternativ durch die Orber- und Schlitzer Straße geführt werden kann. ob ein Fuß- und Radweg von der Wächtersbacher Straße zur geplanten S-Bahn-Station Fechenheim auf einem Randstreifen des im Stadteigentum befindlichen Parkplatzes der Fa. Dachser gebaut werden kann. Begründung: In der gegenwärtigen Planung ist vorgesehen, den Tunnel an der neu zu bauenden S-Bahnstation Fechenheim nach Norden durch den Kleingartenverein "Kleeacker“ zu führen und dann nach Westen und Osten auf die Wächtersbacher Straße abknicken zu lassen. Auf dieser ist derzeit ein Nachtfahrverbot für LKW von der Schlitzer- bis zur Bebraer Straße ausgewiesen. Im Norden der Wächtersbacher Straße schließt sich ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit dem besonderem Lärmschutz eines allgemeinen Wohngebietes an (Lärmobergrenze Tag 55 db, nachts 40 db). Im weiteren Verlauf Richtung Osten der Wächtersbacher Strasse ist ebenfalls im südlichen Teil Wohnbebauung (siehe IST-Planung). Zum Schutz der Anwohner wird sie aktuell mit einem Testasphalt (Blower 5D; Flüsterasphalt für den niedrigen Geschwindigkeitsbereich) saniert, um die Lärmemissionen zu verringern. Die gegenwärtige Planung hätte eine zusätzliche Belastung der Wächtersbacher Straße mit überdurchschnittlichem LKW-Verkehr zur Folge und würde genau das Gegenteil bewirken. Durch die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung durch das Industriegebiet Fechenheim-Nord (Lärmobergrenze Tag und Nacht 70 db) könnte eine zusätzliche Belastung der Bürger vermieden werden. Der Stadtteil muss zukünftig ohnehin wegen des Riederwaldtunnels mit Autobahn eine deutliche Verminderung der Lebensqualität durch Lärm und Abgase hinnehmen. Außerdem würde es eine wesentliche Verschlechterung für die Infrastruktur der Gewerbegebiete bedeuten, wenn der neu zu bauende Tunnel für LKW von 22:00-06:00h nicht nutzbar wäre, weil er in die Wächtersbacher Straße mit LKW-Nachtfahrverbot mündet. Die Orber- und Schlitzer Straße sind eben so breit, zum Teil breiter als die Wächtersbacher Straße und es besteht dort kein Nachtfahrverbot für LKW. Sie könnten als vorfahrtsberechtigte Straßen bis zur Borsigallee geführt werden. Durch diese Verkehrsführung ließe sich der Neubau einer Straße und eine große Ampelanlage einsparen. Zudem könnte der Erhalt der Kleingartenanlage ermöglicht werden. Nach der derzeitigen Planung soll der Kleingartenverein "Kleeacker“ aufgelöst und die Fläche vollständig für eine neu zu bauende Straße verwendet werden. Dies würde eine weitere besondere Härte für die Bürger des Stadtteils bedeuten, da für die Bürger zur Erholung nicht mehr ausreichend Grünflächen zur Verfügung stehen. Durch den Bau des Riederwaldtunnels sind bereits große Teile der Kleingärten im Ortsbezirk aufgelöst worden oder unmittelbar davon bedroht. Es könnte durch die vorgeschlagene Änderung unnötiger Verbrauch wertvoller Naherholungsflächen vermieden und Resourcen geschont werden. Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2010Sie sind hierOFOF 478/11Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2010VV 1421Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesAnfrage
- 14. Januar 2011STST 75Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
- 1. Juni 2011Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 777Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) SPD, GRÜNE, LINKE. und REP; bei Enthaltung CDU zu b) Einstimmige Annahme