Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen…
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Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und Radweges
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.06.2011, ST 777
Betreff: Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:
- Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße
- Bau eines Fuß- und Radweges Die geplante Straßenverbindung zwischen der Hanauer Landstraße bzw. Osthafen und der Wächtersbacher Straße wurde in der "Raumstrukturellen Untersuchung zur Lage der künftigen S-Bahnstation Fechenheim" hergeleitet und begründet (M 10 vom 18.01.2008). Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde der Magistrat u. a. beauftragt, diese Straßenverbindung planerisch weiter zu entwickeln (§ 3561 vom 28.02.2008, Zustimmung des OBR 11 vom 11.02.2008). Im Zuge der weiteren planerischen Bearbeitung wurde die in der Studie noch enthaltene Option, parallel zu der Straßenverbindung zukünftig eine Straßenbahn führen zu können, fallen gelassen. Diese Straßenbahnverbindung ist nicht im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main enthalten und der mit der Berücksichtigung dieser Option verbundene deutlich höhere Aufwand zur Herstellung der Straßenverbindung ist daher nicht vertretbar. Die unter diesen Rahmenbedingungen erarbeitete verkehrliche Vorplanung wurde in einem weiteren Magistratsvortrag (M 34 vom 19.02.2010) vorgelegt und dann - nach entsprechender positiver Kenntnisnahme des OBR 11 am 15.03.2010 - durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.03.2010 beschlossen (§ 7874). In der Planung wird die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße bis zur Wächtersbacher Straße auch mit einem Vollanschluss an die Orber Straße vorgesehen. Da damit bereits an der Orber Straße alle Fahrbeziehungen abgewickelt werden können, ist es auch nach Fertigstellung der Gesamtverbindung möglich, die vorhandenen verkehrsregelnden Lärmschutzmaßnamen des Teilabschnittes der Wächtersbacher Straße (Lkw-Verbot 22.00 - 6.00 Uhr) auch zukünftig ohne Einschränkungen umzusetzen. Die Ziele der Herstellung der Straßenverbindung - Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbeflächen sowie Reduzierung von Umwegfahrten - können so mit dem erforderlichen nächtlichen Lärmschutz für die Anwohner eines Teilbereiches der Wächtersbacher Straße in Einklang gebracht werden. Bei Herstellung der beschlossenen Straßenverbindung ist die Herstellung eines separaten Geh- / Radweges für den Teilabschnitt zwischen der Orber Straße und der Wächtersbacher Straße nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2010OFOF 478/11Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2010VV 1421Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt-Fechenheim hier: 1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesAnfrage
- 14. Januar 2011STST 75Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
- 1. Juni 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 777Nördlicher Anschluss an den geplanten Tunnel in Höhe der zukünftigen S-Bahn-Station Frankfurt Fechenheim; hier:1. Änderung der Planung des nördlichen Tunnelanschlusses zur Wächtersbacher Straße 2. Bau eines Fuß- und RadwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab