Luftreinhalteplanung
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Auskunftsersuchen vom 21.09.2010, V 1409 entstanden aus Vorlage: OF 688/1 vom 24.08.2010
Betreff: Luftreinhalteplanung Vorgang: B 370/10 Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den beschlossenen Maßnahmen (Kapitel II der Anlage zum Bericht des Magistrats, B 370) folgende Fragen zu beantworten:
- Inwieweit wird durch die Barrierefreiheit von Verkehrsanlagen der Ausstoß von Stickstoffdioxid verringert?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Verbreitung von dezentralen hocheffizienten Blockheizkraftwerken auszubauen? Sind insoweit finanzielle Investitionsanreize für private Hauseigentümer angedacht? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, im Zusammenhang mit den weiteren Maßnahmenvorschlägen (Kapitel III der Anlage zum Bericht des Magistrats, B 370) folgende Fragen zu beantworten:
- Welche konkreten Ziele sind mit der vorgeschlagenen landesweiten Öffentlichkeitskampagne verbunden, um ein "neues Mobilitätsverhalten" zu etablieren?
- Plant der Magistrat die Einrichtung einer Beratungsstelle, falls der Vorschlag zur Einrichtung einer Beratungsstelle auf Landesebene, die zentrale Fördermittelberatung für Unternehmen anbietet, um alle gängigen gesetzlichen Regelungen auch ausschöpfen zu können, nicht umgesetzt wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2010BB 370Luftreinhalteplanung 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-MainMagistratsbericht
- 24. August 2010OFOF 688/1LuftreinhalteplanungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2010Sie sind hierVV 1409LuftreinhalteplanungAnfrage
- 20. Dezember 2010Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1584LuftreinhalteplanungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen