Institution mit Kult - Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 für die Zukunft fit machen!
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Situation der Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 zu klären und die Pachtverträge neu zu verhandeln. Ziel ist es, die Büdchen-Kultur zu erhalten und die Betreiber zu entlasten.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
- Welche nach § 14 der Gewerbeordnung angezeigten Betriebe wie Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen/Kioske im Ortsbezirk 8 waren bislang von Radeberger unterverpachtet?
- Welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Kioske/Büdchen im Ortsbezirk 8 waren bisher direkt von der Stadt verpachtet oder sind im Besitz (privater) Dritter? Gibt es Leerstände?
- Welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Kioske/Büdchen haben bislang öffentliche bzw. für die Kundschaft zugängliche Toiletten und für welche Büdchen ist eine Neuanlage oder Sanierung von WCs geplant?
- Welche Investitionen und Betriebskosten für die WC-Anlagen würde die Stadt übernehmen und welche Eigenleistung hinsichtlich des WC-Betriebs wird von den Pächtern städtischerseits erwartet? Ist ein Pachtnachlass geplant, wenn die Betreiber selbst für die Instandhaltung und Sauberkeit der Toiletten sorgen?
- Ist geplant, die von Radeberger 1:1 an die Trinkhallen weitergegebene Pachterhöhung zurückzunehmen und eine angemessene Pacht mit jedem einzelnen Betreiber neu zu verhandeln?
- Welche weiteren baulichen Maßnahmen sind ggf. an den Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 geplant?
- Beabsichtigt der Magistrat, die Büdchen-Kultur als wichtigen Bestandteil der Frankfurter Lebensart anzuerkennen?
Kontext
Wie den Medien zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt den Vertrag mit der Radeberger-Gruppe gekündigt, die in Frankfurt am Main eine Vielzahl von Wasserhäuschen gepachtet hat. Baudezernent Jan Schneider hat angekündigt, dass der Magistrat mit den Büdchenbetreibern künftig eigene Pachtverträge schließen will. Der Magistrat hatte 2018 eine Erhöhung der Pachten ausgesprochen, die Radeberger an ihre Unterpächter, die Trinkhallen-Betreiber, leider weitergab. Die monatlichen Belastungen für die Betreiber sind dadurch teilweise erheblich gestiegen. Die aktuelle Ankündigung der Stadt, sich mit den Betreibern direkt zu verständigen und mit ihnen darüber hinaus ein WC-Konzept zu planen, wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt.
Begründung
für die Zukunft fit machen! Wie den Medien zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt den Vertrag mit der Radeberger-Gruppe gekündigt, die in Frankfurt am Main eine Vielzahl von Wasserhäuschen gepachtet hat. Baudezernent Jan Schneider hat angekündigt, dass der Magistrat mit den Büdchenbetreibern künftig eigene Pachtverträge schließen will. Der Magistrat hatte 2018 eine Erhöhung der Pachten ausgesprochen, die Radeberger an ihre Unterpächter, die Trinkhallen-Betreiber, leider weitergab. Die monatlichen Belastungen für die Betreiber sind dadurch teilweise erheblich gestiegen. Die aktuelle Ankündigung der Stadt, sich mit den Betreibern direkt zu verständigen und mit ihnen darüber hinaus ein WC-Konzept zu planen, wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2021OFOF 2/8Institution mit Kult - Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 für die Zukunft fit machen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Mai 2021Sie sind hierVV 13Institution mit Kult - Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 für die Zukunft fit machen!Anfrage
- 30. August 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1496Institution mit Kult - Wasserhäuschen im Ortsbezirk 8 für die Zukunft fit machen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen