Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben
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Auskunftsersuchen vom 14.09.2010, V 1393 entstanden aus Vorlage: OF 1563/6 vom 27.08.2010
Betreff: Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer die Befugnis zum Öffnen der Schranke besitzt, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll. Der Magistrat wird außerdem gebeten mitzuteilen, welche Auflagen in Bezug auf das Öffnen und Schließen der Schranke bestehen und wie diese kontrolliert werden.
Begründung: Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch befugte Nutzer kann diese Entwicklung beendet und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2010OFOF 1563/6Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010Sie sind hierVV 1393Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenAnfrage
- 23. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1547Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen