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Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben

Vorlagentyp: OFCDU
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch die befugten Nutzer kann diese Entwicklung beendet werden und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden.

Inhalt

Antrag vom 27.08.2010, OF 1563/6

Betreff:

Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben

Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer die Befugnis zum Öffnen der Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, besitzt, welche Auflagen in Bezug auf das Öffnen und Schließen der Schranke bestehen und wie dies kontrolliert wird.

Begründung:

Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch die befugten Nutzer kann diese Entwicklung beendet werden und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden.

Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2010Sie sind hier
    OFOF 1563/6Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. September 2010VV 1393Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenAnfrage
  3. 23. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1547Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 46 · 14.09.2010
TO I, TOP 18
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1393 2010 Die Vorlage OF 1563/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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