Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch die befugten Nutzer kann diese Entwicklung beendet werden und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2010, OF 1563/6
Betreff:
Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wer die Befugnis zum Öffnen der Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, besitzt, welche Auflagen in Bezug auf das Öffnen und Schließen der Schranke bestehen und wie dies kontrolliert wird.
Begründung:
Zahlreiche Beschwerden besagen, dass die Schranke, welche das ungehinderte Befahren des Weges von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet Lachegraben verhindern soll, häufig geöffnet ist. Dies hat sich auch bei mehreren Begehungen so gezeigt. Das Ergebnis ist, dass viele Autos und zum Teil sogar Kleinlastwagen in den Lachegraben fahren. Zahlreiche Fahrzeuge werden auf den Wiesen im Landschaftsschutzgebiet geparkt. Nur durch ein konsequentes Öffnen und unmittelbares Schließen direkt nach dem Durchfahren durch die befugten Nutzer kann diese Entwicklung beendet werden und das Landschaftsschutzgebiet bewahrt werden.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. August 2010Sie sind hierOFOF 1563/6Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. September 2010VV 1393Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenAnfrage
- 23. November 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1547Schranke auf dem Weg von der Fritz-Klatte-Straße ins Landschaftsschutzgebiet LachegrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme