Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Schüttgrabenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Schüttgrabenstraße per E-Mail

Begründung

In der ehemaligen Wäscherei Weißkirchener Weg 34 wird seit über zehn Jahren (!) ein Handel mit Altgeräten (vor allem Waschmaschinen und Kühlschränke) betrieben. Die Adresse hat sich zwischenzeitlich zu einem unübersehbaren Schandfleck im Stadtteil entwickelt. Sowohl auf dem Gebäude, in dessen Hof wie auch auf Bürgersteig und Straße davor werden in großer Zahl Waschmaschinen usw. gelagert. Die Außenlagerung bzw. die unhaltbaren Zustände werden zum Teil durch einen Lkw und einen Kleintransporter verborgen, die vor dem Geschäft dauerhaft geparkt sind. Beide Fahrzeuge wirken bei oberflächlicher Betrachtung fahruntüchtig. Die Nutzung der Parkflächen vor dem Haus wie auch ein Passieren des Bürgersteiges ist kontinuierlich nicht möglich. Insgesamt verschandelt der gegenwärtige Zustand des Geschäfts den zentralen, bei der Freiweilligen Feuerwehr gelegenen Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße. Weder unmittelbare Nachbarn noch die Bewohner der Häuser im Gerhart-Hauptmann-Ring direkt gegenüber müssen sich diesen ständigen Anblick und etwaig hinzukommendes Ungeziefer bieten lassen. Verladeprozesse vor dem Geschäft finden noch weit nach 21.00 Uhr statt. Der dabei auftretende Lärm ist ebenfalls eine Zumutung für die Nachbarn. Die große Zahl gelagerter Altgeräte außerhalb des Geschäfts entwickelt sich auch zu einem Gefahrenpunkt. In der Silvesternacht hat ein Feuerwerkskörper zwei im Hof gelagerte Geräte entzündet, Feuer brach aus. Der Betreiber des Geschäfts, der offenbar vor Ort wohnt und den Brand ebenfalls bemerkte, hat jedoch der sofort löschbereiten Freiwilligen Feuerwehr Niederursel den Zutritt auf das Grundstück untersagt. Die Feuerwehrleute mussten sich durch Klettern über das Tor Zutritt verschaffen, um den bereits ausgreifenden Brand zu löschen.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.02.2005, V 1376 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 26.01.2005

Betreff: Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34 In der ehemaligen Wäscherei Weißkirchener Weg 34 wird seit über zehn Jahren (!) ein Handel mit Altgeräten (vor allem Waschmaschinen und Kühlschränke) betrieben. Die Adresse hat sich zwischenzeitlich zu einem unübersehbaren Schandfleck im Stadtteil entwickelt. Sowohl auf dem Gebäude, in dessen Hof wie auch auf Bürgersteig und Straße davor werden in großer Zahl Waschmaschinen usw. gelagert. Die Außenlagerung bzw. die unhaltbaren Zustände werden zum Teil durch einen Lkw und einen Kleintransporter verborgen, die vor dem Geschäft dauerhaft geparkt sind. Beide Fahrzeuge wirken bei oberflächlicher Betrachtung fahruntüchtig. Die Nutzung der Parkflächen vor dem Haus wie auch ein Passieren des Bürgersteiges ist kontinuierlich nicht möglich. Insgesamt verschandelt der gegenwärtige Zustand des Geschäfts den zentralen, bei der Freiweilligen Feuerwehr gelegenen Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße. Weder unmittelbare Nachbarn noch die Bewohner der Häuser im Gerhart-Hauptmann-Ring direkt gegenüber müssen sich diesen ständigen Anblick und etwaig hinzukommendes Ungeziefer bieten lassen. Verladeprozesse vor dem Geschäft finden noch weit nach 21.00 Uhr statt. Der dabei auftretende Lärm ist ebenfalls eine Zumutung für die Nachbarn. Die große Zahl gelagerter Altgeräte außerhalb des Geschäfts entwickelt sich auch zu einem Gefahrenpunkt. In der Silvesternacht hat ein Feuerwerkskörper zwei im Hof gelagerte Geräte entzündet, Feuer brach aus. Der Betreiber des Geschäfts, der offenbar vor Ort wohnt und den Brand ebenfalls bemerkte, hat jedoch der sofort löschbereiten Freiwilligen Feuerwehr Niederursel den Zutritt auf das Grundstück untersagt. Die Feuerwehrleute mussten sich durch Klettern über das Tor Zutritt verschaffen, um den bereits ausgreifenden Brand zu löschen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt?
  2. Verfügt der Betreiber des Geschäfts über eine Sondernutzungserlaubnis zur Lagerung dieser Waren im öffentlichen Straßenraum und entrichtet er die ggf. anfallenden Gebühren?
  3. Handelt es sich nach Auffassung des Magistrats bei diesen Altgeräten im öffentlichen Straßenraum um Warenauslage (Gebührenpflicht), vorübergehend aufgestellte Maschinen (Gebührenpflicht) oder zur Entsorgung bereitgestellte Geräte (erlaubnisfrei)?
  4. Falls es sich um Geräte zur Entsorgung handelt: Durch wen werden die Altgeräte dort entsorgt?
  5. Erfüllt das Ladengeschäft die Anforderungen der Bau- und Gewerbeaufsicht?
  6. Trifft es zu, dass der Eigentümer der fraglichen Liegenschaft im Ausland weilt?
  7. Was gedenkt der Magistrat gegen die o. a. Missstände zu unternehmen? Anlage 1 (ca. 78 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2005OFOF 581/8Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 10. Februar 2005Sie sind hier
    VV 1376Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
    Anfrage
  3. 11. Mai 2005Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 580Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen