Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der ehemaligen Wäscherei Weißkirchener Weg 34 wird seit über zehn Jahren (!) ein Handel mit Altgeräten (v.a. Waschmaschinen und Kühlschränke) betrieben. Die Adresse hat sich zwischenzeitlich zu einem unübersehbaren Schandfleck im Stadtteil entwickelt. Sowohl auf dem Gebäude, in dessen Hof wie auch auf Bürgersteig und Straße davor werden in großer Zahl Waschmaschinen usw. gelagert. Die Außenlagerung bzw. die unhaltbaren Zustände werden zum Teil durch einen Lkw und einen Kleintransporter verborgen, die vor dem Geschäft dauerhaft geparkt sind. Beide Fahrzeuge wirken bei oberflächlicher Betrachtung fahruntüchtig. Die Nutzung der Parkflächen vor dem Haus wie auch ein Passieren des Bürgersteiges ist kontinuierlich nicht möglich. Insgesamt verschandelt der gegenwärtige Zustand des Geschäfts den zentralen, bei der Freiweilligen Feuerwehr gelegenen Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße. Weder unmittelbare Nachbarn noch die Bewohner der Häuser im Gerhart-Hauptmann-Ring direkt gegenüber müssen sich diesen ständigen Anblick und etwaig hinzukommendes Ungeziefer bieten lassen. Verladeprozesse vor dem Geschäft finden noch weit nach 21.00 Uhr statt. Der dabei auftretende Lärm ist ebenfalls eine Zumutung für die Nachbarn. Die große Zahl gelagerter Altgeräte außerhalb des Geschäfts entwickelt sich auch zu einem Gefahrenpunkt. In der Silvesternacht hat ein Feuerwerkskörper zwei im Hof gelagerte Geräte entzündet, Feuer brach aus. Der Betreiber des Geschäfts, der offenbar vor Ort wohnt und den Brand ebenfalls bemerkte, hat jedoch der sofort löschbereiten Freiwilligen Feuerwehr Niederursel den Zutritt auf das Grundstück untersagt. Die Feuerwehrleute mussten sich durch Klettern über das Tor Zutritt verschaffen, um den bereits ausgreifenden Brand zu löschen.
Inhalt
Antrag vom 26.01.2005, OF 581/8
Betreff:
Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34
In der ehemaligen Wäscherei Weißkirchener Weg 34 wird seit über zehn Jahren (!) ein Handel mit Altgeräten (v.a. Waschmaschinen und Kühlschränke) betrieben. Die Adresse hat sich zwischenzeitlich zu einem unübersehbaren Schandfleck im Stadtteil entwickelt. Sowohl auf dem Gebäude, in dessen Hof wie auch auf Bürgersteig und Straße davor werden in großer Zahl Waschmaschinen usw. gelagert. Die Außenlagerung bzw. die unhaltbaren Zustände werden zum Teil durch einen Lkw und einen Kleintransporter verborgen, die vor dem Geschäft dauerhaft geparkt sind. Beide Fahrzeuge wirken bei oberflächlicher Betrachtung fahruntüchtig. Die Nutzung der Parkflächen vor dem Haus wie auch ein Passieren des Bürgersteiges ist kontinuierlich nicht möglich. Insgesamt verschandelt der gegenwärtige Zustand des Geschäfts den zentralen, bei der Freiweilligen Feuerwehr gelegenen Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße. Weder unmittelbare Nachbarn noch die Bewohner der Häuser im Gerhart-Hauptmann-Ring direkt gegenüber müssen sich diesen ständigen Anblick und etwaig hinzukommendes Ungeziefer bieten lassen. Verladeprozesse vor dem Geschäft finden noch weit nach 21.00 Uhr statt. Der dabei auftretende Lärm ist ebenfalls eine Zumutung für die Nachbarn.
Die große Zahl gelagerter Altgeräte außerhalb des Geschäfts entwickelt sich auch zu einem Gefahrenpunkt. In der Silvesternacht hat ein Feuerwerkskörper zwei im Hof gelagerte Geräte entzündet, Feuer brach aus. Der Betreiber des Geschäfts, der offenbar vor Ort wohnt und den Brand ebenfalls bemerkte, hat jedoch der sofort löschbereiten Freiwilligen Feuerwehr Niederursel den Zutritt auf das Grundstück untersagt. Die Feuerwehrleute mussten sich durch Klettern über das Tor Zutritt verschaffen, um den bereits ausgreifenden Brand zu löschen.
Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt?
- Verfügt der Betreiber des Geschäfts über eine Sondernutzungserlaubnis zur Lagerung dieser Waren im öffentlichen Straßenraum und entrichtet er die ggf. anfallenden Gebühren?
- Handelt es sich nach Auffassung des Magistrats bei diesen Altgeräten im öffentlichen Straßenraum um Warenauslage (gebührenpflicht), vorübergehend aufgestellte Maschinen (gebührenpflicht) oder zur Entsorgung bereitgestellte Geräte (erlaubnisfrei)?
- Falls es sich um Geräte zur Entsorgung handelt: Durch wen werden die Altgeräte dort entsorgt?
- Erfüllt das Ladengeschäft die Anforderungen der Bau- und Gewerbeaufsicht?
- Trifft es zu, dass der Eigentümer der fraglichen Liegenschaft im Ausland weilt?
- Was gedenkt der Magistrat gegen die o.a. Mißstände zu unternehmen?
Antragstellende Fraktion: CDU SPDBeratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2005Sie sind hierOFOF 581/8Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Februar 2005VV 1376Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Anfrage
- 11. Mai 2005Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 580Altgerätehandel Weißkirchener Weg 34Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu den Ziffern 1 bis 5 und 7 der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 6 der Vorlage: 7 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU