Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1372 entstanden aus Vorlage: OF 586/11 vom 05.08.2019
Betreff: Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - in welchem Rhythmus der Ortsbezirk 11 planmäßig bestreift wird; - wie viele Bestreifungen im Jahr 2018 erfolgten; - wie viele geplante Bestreifungen konnten mangels Personal/anderer Anforderungen nicht durchgeführt werden; - wie viele Anforderungen mussten mangels Personal abgelehnt/an die Landespolizei weitergeleitet werden.
Begründung: Die Bewohner des Ortsbezirks 11 äußern häufig Unmut, dass eine regelmäßige Bestreifung nicht erfolgt. Es entsteht der Eindruck, dass im Ortsbezirk 11 jeder tun und lassen kann was er möchte. Als Beispiel seien hier insbesondere Falschparker genannt, die jegliche Freifläche verkehrswidrig beparken. In Konsequenz daraus wird der Ruf nach "Pollern" laut. Das "abpollern" des Ortsbezirks 11 kann aber keine zukunftsfähige Lösung sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2019OFOF 586/11Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. August 2019Sie sind hierVV 1372Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt / Stadtpolizei im Ortsbezirk 11Anfrage
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 60Geplante Streifenfahrten durch Ordnungsamt/Stadtpolizei im Ortsbezirk 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen