Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1341 entstanden aus Vorlage: OF 378/7 vom 03.06.2019
Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Vorgang: OA 866/09 OBR 7; ST 362/10 Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit mehrfach - zuletzt in der Anregung OA 866 aus 2009 - mit dem Lärmschutz in der Siedlung Westhausen, insbesondere in den Häusern der GWH am Westring beschäftigt. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 362 aus 2010 heißt es bereits: "Der betroffene Bereich der Siedlung liegt nah zu der Autobahn A 66 und wird als Lärmbrennpunkt (Hotspot) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert." Die Hessische Landesregierung hat jüngst eine "Zumutbarkeitsschwelle" für Lärm in reinen Wohngebieten von tagsüber 59 Dezibel und 49 Dezibel in der Nacht festgelegt. Es ist zu vermuten, dass diese Grenzwerte in den der A 66 zugewandten Häusern des Westrings überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Liegen für die genannten Häuser im Westring verlässliche, aktuelle Messungen für die Lärmbelastung vor und wie lauten diese?
- Welche Maßnahmen zur Lärmschutzsanierung haben in den Häusern der GWH seit 2010 stattgefunden?
- Steht das ehemalige Amt für Straßen- und Verkehrswesen - jetzt Hessen Mobil - einem Neubau des Lärmschutzes immer noch ablehnend gegenüber?
- Welche Ergebnisse haben die in der Stellungnahme angekündigten Bemühungen des Magistrats, die Hessische Straßenverkehrsverwaltung (Hessen Mobil) von der Notwendigkeit einer Lärmschutzmaßname zu überzeugen, gebracht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2009OFOF 528/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 21. April 2009OAOA 866Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnregung
- 24. August 2009STST 1259Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 25. Februar 2010STST 362Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 3. Juni 2019OFOF 378/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 18. Juni 2019Sie sind hierVV 1341Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnfrage
- 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 548 WochenSTST 1948Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen