Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zu 1: Eigene Messsungen der farbechten / DIE LINKE (siehe Begründung zur V 786) haben Lärm-Immissionen von bis zu 75 dB(A) tagsüber und 73 dB(A) nachts ergeben. Die vom Land Hessen errechneten Lärmpegel betragen ebenfalls 75 dB(A) (siehe ST 136). Diese gesundheitsgefährdenden Werte erfordern ein dringendes Handeln. Die Wohnungen im Westring sind zwar mit Schallschutzfenstern ausgestattet, diese entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Standard (keine Dreischeiben-Verglasung, die Fugendichtungen sind ausgeleiert). Die Bewohner können wegen des Lärms die Fenster nicht öffnen, sodass eine Lüftungsanlage notwendig ist. Die unzureichende Lüftung ist möglicherweise die Ursache für die vorhandenen Schimmelproblemen in einigen Wohnungen (siehe z.B. den Artikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 27.3.2009). zu 2: Die Lärmschutzwand an der Ecke zur Kollwitzstraße reicht nur bis zum
- Obergeschoss und ist damit viel zu niedrig.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2009, OF 528/7
Betreff:
Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
Vorgang:
V 786/08 OBR 7; ST 136/09
In seiner Stellungnahme vom 12.1.2009 teilt der Magistrat mit, dass die Siedlung Westhausen als ein vordringlich zu sanierender Bereich ermittelt wurde, da die auslösenden Immissions-grenzwerte erreicht werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt:
- ) Die Häuser im Westring (ungerade Nummern) werden auf ihrer Südseite mit Dreischeiben-Lärmschutzfenstern und mit Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.
- ) Die Lärmschutzwand an der Ecke Westring / Kollwitzstraße wird erhöht.
- ) In einem schalltechnischen Gutachten wird ermittelt, durch welche weiteren baulichen Maßnahmen eine Verbesserung des Lärmschutzes für die Siedlung Westhausen erreicht werden kann.
- ) Mit der Autobahnverwaltung (Bund) und/oder dem Land Hessen wird über die Finanzierung der vorstehenden Maßnahmen verhandelt.
Begründung:
zu 1:
Eigene Messsungen der farbechten / DIE LINKE (siehe Begründung zur V 786) haben Lärm-Immissionen von bis zu 75 dB(A) tagsüber und 73 dB(A) nachts ergeben. Die vom Land Hessen errechneten Lärmpegel betragen ebenfalls 75 dB(A) (siehe ST 136). Diese gesundheitsgefährdenden Werte erfordern ein dringendes Handeln.
Die Wohnungen im Westring sind zwar mit Schallschutzfenstern ausgestattet, diese entsprechen aber nicht mehr dem heutigen Standard (keine Dreischeiben-Verglasung, die Fugendichtungen sind ausgeleiert). Die Bewohner können wegen des Lärms die Fenster nicht öffnen, sodass eine Lüftungsanlage notwendig ist. Die unzureichende Lüftung ist möglicherweise die Ursache für die vorhandenen Schimmelproblemen in einigen Wohnungen (siehe z.B. den Artikel in der Frankfurter Neuen Presse vom 27.3.2009).
zu 2:
Die Lärmschutzwand an der Ecke zur Kollwitzstraße reicht nur bis zum
- Obergeschoss und ist damit viel zu niedrig.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2009Sie sind hierOFOF 528/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 21. April 2009OAOA 866Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnregung
- 24. August 2009STST 1259Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 25. Februar 2010STST 362Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 3. Juni 2019OFOF 378/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 18. Juni 2019VV 1341Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnfrage
- 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 548 WochenSTST 1948Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme