Weniger Lärm für die Bürger Westhausens
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Westhausens Vorgang: OA 866/09 OBR 7; ST 362/10 Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit mehrfach - zuletzt in der OA 866 aus 2009 - mit dem Lärmschutz in der Siedlung Westhausen, insbesondere in den Häusern der GWH am Westring beschäftigt. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 362 aus 2010 heißt es bereits: "Der betroffene Bereich der Siedlung liegt nah zu der Autobahn A66 und wird als Lärmbrennpunkt (HotSpot) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert." Die Hessische Landesregierung hat jüngst eine "Zumutbarkeitsschwelle" für Lärm in reinen Wohngebieten von tagsüber 59 Dezibel und 49 Dezibel in der Nacht festgelegt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Liegen für die genannten Häuser im Westring verlässliche, aktuelle Messungen für die Lärmbelastung vor und wie lauten diese?
- Welche Maßnahmen zur Lärmschutzsanierung haben in den Häuser der GWH seit 2010 stattgefunden?
- Steht das ehemalige Amt für Straßen- und Verkehrswesen - jetzt Hessen Mobil - einem Neubau des Lärmschutzes immer noch ablehnend gegenüber?
- Welche Ergebnisse haben die in der Stellungnahme angekündigten Bemühungen des Magistrats, die Hessische Straßenverkehrsverwaltung (Hessen Mobil) von der Notwendigkeit einer Lärmschutzmaßname zu überzeugen, gebracht?
Inhalt
Antrag vom 03.06.2019, OF 378/7
Betreff: Weniger Lärm für die Bürger Westhausens Vorgang: OA 866/09 OBR 7; ST 362/10 Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit mehrfach - zuletzt in der OA 866 aus 2009 - mit dem Lärmschutz in der Siedlung Westhausen, insbesondere in den Häusern der GWH am Westring beschäftigt. In der dazugehörigen Stellungnahme ST 362 aus 2010 heißt es bereits: "Der betroffene Bereich der Siedlung liegt nah zu der Autobahn A66 und wird als Lärmbrennpunkt (HotSpot) im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt am Main sowie der Lärmkartierung des Landes Hessen identifiziert." Die Hessische Landesregierung hat jüngst eine "Zumutbarkeitsschwelle" für Lärm in reinen Wohngebieten von tagsüber 59 Dezibel und 49 Dezibel in der Nacht festgelegt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Liegen für die genannten Häuser im Westring verlässliche, aktuelle Messungen für die Lärmbelastung vor und wie lauten diese?
- Welche Maßnahmen zur Lärmschutzsanierung haben in den Häuser der GWH seit 2010 stattgefunden?
- Steht das ehemalige Amt für Straßen- und Verkehrswesen - jetzt Hessen Mobil - einem Neubau des Lärmschutzes immer noch ablehnend gegenüber?
- Welche Ergebnisse haben die in der Stellungnahme angekündigten Bemühungen des Magistrats, die Hessische Straßenverkehrsverwaltung (Hessen Mobil) von der Notwendigkeit einer Lärmschutzmaßname zu überzeugen, gebracht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2009OFOF 528/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 21. April 2009OAOA 866Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnregung
- 24. August 2009STST 1259Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 25. Februar 2010STST 362Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
- 3. Juni 2019Sie sind hierOFOF 378/7Weniger Lärm für die Bürger WesthausensOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
- 18. Juni 2019VV 1341Weniger Lärm für die Bürger WesthausensAnfrage
- 7. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 548 WochenSTST 1948Weniger Lärm für die Bürger WesthausensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme