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Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1333 entstanden aus Vorlage: OF 1027/6 vom 31.05.2019

Betreff: Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Grundstücke durch die neueste Auslegung der Seveso-V erordnung für Schulneubauten im Stadtteil Nied genutzt werden können.

Begründung: Durch die neueste Auslegung der Seveso-Verordnung werden wieder Bauflächen frei. Auch dringend benötigte Schulen können hierauf gebaut werden. Der Ortsbeirat möchte zur besseren Einschätzung der Situation über potenzielle Grundstücke informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1967 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2019OFOF 1027/6Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Juni 2019Sie sind hier
    VV 1333Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil
    Anfrage
  3. 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1967Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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