Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Grundstücke durch die neueste Auslegung der Sevesoverordnung für Schulneubauten im Stadtteil Nied genutzt werden können. Begründung: Durch die neueste Auslegung der Sevesoverordnung werden wieder Bauflächen frei. Auch dringend benötigte Schulen können hierauf gebaut werden. Der Ortsbeirat möchte zur besseren Einschätzung der Situation über potentielle Grundstücke informiert werden.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2019, OF 1027/6
Betreff: Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, welche Grundstücke durch die neueste Auslegung der Sevesoverordnung für Schulneubauten im Stadtteil Nied genutzt werden können.
Begründung: Durch die neueste Auslegung der Sevesoverordnung werden wieder Bauflächen frei. Auch dringend benötigte Schulen können hierauf gebaut werden. Der Ortsbeirat möchte zur besseren Einschätzung der Situation über potentielle Grundstücke informiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019Sie sind hierOFOF 1027/6Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019VV 1333Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilAnfrage
- 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1967Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme