Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1967
Betreff: Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im Stadtteil Mit der Anfrage bezüglich der neuesten Auslegung der Seveso-Verordnung und deren Auswirkungen auf die Planung neuer Schulstandorte in Nied wird die in 2018 getroffene Vereinbarung von Selbstverpflichtungen über die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in Bezug genommen. Mit dieser Vereinbarung haben die Stadt Frankfurt a.M. und die in den drei großen Frankfurter Industrieparks ansässigen Störfallbetriebe die sich aus der Anwendung der Seveso-III-Richtlinie beziehungsweise des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz für beide Seiten ergebenden Anforderungen an die betriebliche wie auch städtebauliche Weiterentwicklung einvernehmlich konkretisiert. Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die Zusicherung der Stadt Frankfurt a.M., dass sie in der festgelegten 500 m Abstands- beziehungsweise Planungszone (s. u.) zur planerischen Vorsorge gegen sonstige Gefahren im Sinne der Seveso-III-Richtlinie auf die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren verzichtet, sofern damit die planungsrechtlichen Grundlagen für die Genehmigung eines oder mehrerer Schutzobjekte gemäß der Seveso-III-Richtlinie geschaffen werden würde. Schutzobjekte sind nach Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie u.a. Wohngebiete und öffentlich genutzte Gebäude, mithin also auch Schulen. Somit sind in den Bereichen von Nied, die von der vereinbarten 500 m Abstandszone überdeckt werden (siehe Abbildung 1) Schulneubauten ausgeschlossen, wenn dazu Planungsrecht geschaffen werden müsste. Abbildung 1: Industriepark Griesheim, 500 m Sicherheitsabstand (Planungszone) Der Ausbau vorhandener Schulstandorte innerhalb der 500 m Zone ist dagegen grundsätzlich möglich, sofern kein neues Planungsrecht erforderlich ist und aus dem Vorhaben für die Betriebe keine erhöhten immissionsschutzrechtlichen Anforderungen resultieren. Da jedoch auch bei einem Schulausbau - bei Unterschreitung des angemessenen Sicherheitsabstands- (siehe Abbildung 2) das Prüfprogramm der Seveso-III-Richtlinie zu bewältigen ist, hängt die Realisierungsfähigkeit letztendlich von den örtlichen Verhältnissen und dem Umfang des Ausbaus ab. Alle Maßnahmen, die zugleich auch zu einem deutlichen Anstieg der Schulkinder führen, werden daher in der Regel nicht realisierungsfähig sein. Abbildung 2: Angemessener Sicherheitsabstand gemäß Seveso-III-Richtlinie - Industriepark Griesheim
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2019OFOF 1027/6Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Juni 2019VV 1333Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilAnfrage
- 18. Oktober 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1967Nied: Auswirkung der Auslegung der Seveso-Verordnung für mögliche Schulneubauten im StadtteilStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab